Münster:Gericht: Forscherin darf vorläufig Tierversuche machen

Münster (dpa/lnw) - Einer Wissenschaftlerin der Uniklinik Münster darf nicht länger das Halten und Betreuen von Tieren für Tierversuche untersagt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit einen Eilbeschluss aus der ersten Instanz verworfen, wie das OVG am Mittwoch mitteilte.

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Münster (dpa/lnw) - Einer Wissenschaftlerin der Uniklinik Münster darf nicht länger das Halten und Betreuen von Tieren für Tierversuche untersagt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit einen Eilbeschluss aus der ersten Instanz verworfen, wie das OVG am Mittwoch mitteilte.

2017 waren im Keller der Hautklinik 36 Käfige mit 77 Versuchsmäusen entdeckt worden, für die es keine Genehmigung gab. Das Veterinäramt der Stadt hatte daraufhin der Forscherin per Ordnungsverfügung das Halten von Tieren untersagt. An der Rechtmäßigkeit des Verbots äußerte das OVG allerdings Zweifel (Az.: 20 B 569/18).

Die Verantwortung für den schlechten Zustand der Tiere und ihr Leiden sei von der Stadt der Klägerin zugeschrieben worden. Ob diese Annahme zutreffe, sei aber zweifelhaft und in einem Eilverfahren nicht abschließend zu klären, so das Gericht. Es bleibe offen, ob der Forscherin auch tierschutzrechtliche Verstöße anzukreiden seien. Immerhin habe die Klägerin ihre Mitarbeiter angewiesen, die Tiere täglich zu kontrollieren und über Auffälligkeiten zeitnah zu informieren.

Die Prognose der Stadt, dass die Forscherin weiterhin Regeln brechen werde, sei nicht hinreichend untermauert. Die Klägerin habe bereits viele Tierversuche geleitet, aber es habe erst 2017 die erste Beanstandung gegeben. Das Risiko, dass die Klägerin erneut gegen Regeln verstoßen könnte ist laut Gericht auch deshalb eher gering, weil die Uni Münster in der Zwischenzeit die Kontrollen verschärft hat. Der Eilbeschluss des OVG ist nicht anfechtbar. Abschließend muss die Frage in einem Hauptverfahren geklärt werden.

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