München:Pferd mit Charakterschwächen: Anspruch auf Rückerstattung

München (dpa/lby) - Beworben wurde das Tier als "geländesicheres und nervenstarkes Anfängerpferd", doch nach dem Kauf zeigte es sich nervös, unsicher und menschenscheu. Die charakterlichen Schwächen rechtfertigen die Rückerstattung des Kaufpreises, wie das Landgericht Traunstein in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom April entschieden hat (Az. 3 U 1354/17).

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München (dpa/lby) - Beworben wurde das Tier als „geländesicheres und nervenstarkes Anfängerpferd“, doch nach dem Kauf zeigte es sich nervös, unsicher und menschenscheu. Die charakterlichen Schwächen rechtfertigen die Rückerstattung des Kaufpreises, wie das Landgericht Traunstein in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom April entschieden hat (Az. 3 U 1354/17).

Die Beklagte müsse das Pferd zurücknehmen, nachdem mehrere Zeugen das Bild eines misstrauischen, aggressiven und bösartigen Tieres gezeichnet hatten. Unter anderem habe es Reiter abgeworfen und massiv ausgeschlagen. Die Aussagen standen in starkem Kontrast zu den im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften wie etwa „schmiedefromm“. Daher sei der Kaufpreis von 6150 Euro zurückzuerstatten.

Gegen die Entscheidung hat die Beklagte Berufung eingelegt. Am Mittwoch verhandelt nun das Oberlandesgericht (OLG) München über das Pferd.

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