München:Die Bayerische darf ihren Namen behalten

München (dpa/lby) - Entscheidung in einem bayerischen Namensstreit: Die Versicherungsgruppe Die Bayerische darf sich weiterhin so nennen, wie das Landgericht München I in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil (Az.: 33O14425/16) entschied. Geklagt hatte die Versicherungskammer Bayern. Ihrer Ansicht nach ist die Bezeichnung irreführend: Es entstehe der unzutreffende Eindruck, Die Bayerische sei im Freistaat im Bereich der Versicherung der maßgebliche Anbieter.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Entscheidung in einem bayerischen Namensstreit: Die Versicherungsgruppe Die Bayerische darf sich weiterhin so nennen, wie das Landgericht München I in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil (Az.: 33O14425/16) entschied. Geklagt hatte die Versicherungskammer Bayern. Ihrer Ansicht nach ist die Bezeichnung irreführend: Es entstehe der unzutreffende Eindruck, Die Bayerische sei im Freistaat im Bereich der Versicherung der maßgebliche Anbieter.

Die Richter sahen das anders. Mit der Verwendung des bestimmten Artikels „die“ behaupte die Versicherungsgruppe keine Spitzenstellung für sich, heißt es in der Urteilsbegründung. Da keine Hervorhebung erkennbar sei, stünde nicht das „die“, sondern das „Bayerische“ im Vordergrund. Auch eine Verwechslung der beiden Unternehmen schloss das Gericht aus, da der Unterschied der beiden Namen zu groß sei.

Allerdings ist der Rechtsstreit damit noch nicht beendet. Die Versicherungskammer Bayern geht in Berufung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: