Memmingen:Firma klagt erfolglos gegen Pflichtmitgliedschaft in IHK

Memmingen (dpa/lby) - Eine Memminger Firma ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHK) gescheitert. Die Beitragspflicht sei nicht zu beanstanden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Damit bekräftigten die Richter frühere Entscheidungen. Für ihren Beschluss haben sie die Organisation in den Kammern einer neuen, umfangreichen Prüfung unterzogen.

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Memmingen (dpa/lby) - Eine Memminger Firma ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHK) gescheitert. Die Beitragspflicht sei nicht zu beanstanden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Damit bekräftigten die Richter frühere Entscheidungen. Für ihren Beschluss haben sie die Organisation in den Kammern einer neuen, umfangreichen Prüfung unterzogen.

Das Allgäuer Unternehmen vertreibt Sonderaufbauten für Nutzfahrzeuge und hatte erstmals 2009 gegen den Mitgliedsbeitrag geklagt. „Jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu entscheiden, ob er einer Berufsvereinigung beitreten will oder nicht“, sagte Unternehmenschef Walter Ackermann. „Der Selbstständige dagegen wird immer noch zur Mitgliedschaft in einer obskuren Vereinigung gezwungen, die bei völlig überhöhten Beitragsforderungen keinerlei Gegenleistung erbringt.“ Weil er darin einen Bruch mit dem Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz sehe, will Ackermann nun Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einreichen.

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