Karlsruhe:Urteil gegen überlasteten Staatsanwalt teilweise aufgehoben

Karlsruhe/Freiburg (dpa) - Ein überlasteter Freiburger Staatsanwalt wird die Justiz weiter beschäftigen. Das Landgericht hatte den Mann wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt verurteilt, weil er Ermittlungsverfahren absichtlich liegengelassen hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung nun teilweise auf, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde (Az.: 4 StR 274/16).

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Karlsruhe/Freiburg (dpa) - Ein überlasteter Freiburger Staatsanwalt wird die Justiz weiter beschäftigen. Das Landgericht hatte den Mann wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt verurteilt, weil er Ermittlungsverfahren absichtlich liegengelassen hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung nun teilweise auf, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde (Az.: 4 StR 274/16).

In vier Fällen habe das Landgericht Freiburg die Voraussetzungen der Rechtsbeugung nicht hinreichend festgestellt. In den beiden anderen Fällen sei möglicherweise die Strafe zu hoch ausgefallen. Das Landgericht hatte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der Strafprozess gegen den Staatsanwalt geht nun vor dem Landgericht Karlsruhe in eine weitere Runde.

Der Staatsanwalt war beurlaubt worden. Er hatte die Vorwürfe eingeräumt und mit Überlastung begründet. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte dies zur Folge, dass geständige Verdächtige nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden konnten oder Urteile wegen der langen Verfahrensdauer milder ausfallen mussten. Es ging dabei um Betrug, versuchten Totschlag, Körperverletzung und sexuellen Missbrauch.

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