Karlsruhe:Qualvolle Vergewaltigung eines Kindes geplant: Lange Haft

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Handschellen und fünf Zentimeter breites Panzer-Klebeband mit Tuch zum Knebeln hatte er schon dabei - doch zur geplanten qualvollen Vergewaltigung eines Neunjährigen aus Staufen kam es nicht. Ein eigens dafür aus Schleswig-Holstein nach Karlsruhe gereister 44-Jähriger tappte in eine Falle der Polizei. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den Deutschen am Freitag im Zusammenhang mit dem Freiburger Missbrauchsfall zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung (Az: 1 Ks 260 Js 37672/17).

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Handschellen und fünf Zentimeter breites Panzer-Klebeband mit Tuch zum Knebeln hatte er schon dabei - doch zur geplanten qualvollen Vergewaltigung eines Neunjährigen aus Staufen kam es nicht. Ein eigens dafür aus Schleswig-Holstein nach Karlsruhe gereister 44-Jähriger tappte in eine Falle der Polizei. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den Deutschen am Freitag im Zusammenhang mit dem Freiburger Missbrauchsfall zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung (Az: 1 Ks 260 Js 37672/17).

Der Junge war mehr als zwei Jahre von seiner Mutter und deren 39 Jahre alten Partner missbraucht und anderen Männern für Sex überlassen worden. Sie stehen in Freiburg vor Gericht. In dem Fall gibt es insgesamt acht Verdächtige. Erst im Sommer 2017 endete das Martyrium des Kindes. Seine Peiniger wurden festgenommen, er kam in staatliche Obhut.

Der Elektriker aus Schleswig-Holstein hatte den Partner der Mutter über das Darknet kennengelernt und gefragt, ob er das Kind missbrauchen und töten könne. Als der ablehnte, schlug der Angeklagte vor, ein anderes Kind zu entführen und zu töten. Eine ernsthafte Absicht, diese Tötungsfantasien auszuführen, konnte das Karlsruher Landgericht dem Schleswig-Holsteiner nicht nachweisen.

Es ließ aber keinen Zweifel daran, dass der einschlägig vorbestrafte Mann gefährlich für die Allgemeinheit ist. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit eines erneuten Missbrauchs. Der Angeklagte habe seine pädosexuellen Fantasien und seine sadistischen Neigungen an Kindern ausleben wollen. „Es kam Ihnen darauf an, Schmerzen zuzufügen“, sagte der Richter zu ihm.

Straferschwerend wertete das Gericht zudem die hohe „Rückfallgeschwindigkeit“ trotz einer vorangegangenen Therapie. „Sie haben den Behandler schlicht angelogen“, sagte der Richter.

Das Landgericht Kiel hatte den Angeklagten 2010 zu elf Jahren Haft verurteilt. Er soll den Tausch seines Sohnes mit dem eines Schweizers vorbereitet und in Online-Chats Missbrauch und Ermordung durchgespielt haben. Weil der Bundesgerichtshof das Urteil kassierte, musste er seine Strafe nur bis 2015 absitzen. Er kam unter Auflagen frei. Dazu gehörte es, dass er sich Kindern nicht mehr nähern durfte.

Die Staatsanwaltschaft hatte den einschlägig vorbestraften 44-Jährigen wegen Sichbereiterklärens zum Mord, zum sexuellen Missbrauch von Kindern und zur Vergewaltigung angeklagt und schon zum Prozessauftakt eine Sicherungsverwahrung angeregt, weil er bereits zweimal einschlägig verurteilt worden sei und seinen kindlichen Opfern schweren Schaden zugefügt habe.

Geschnappt wurde der Mann, weil er die Festnahme des Paares aus Staufen nicht mitbekommen hatte. Ein verdeckter Ermittler gab sich als Freund der Mutter aus. Unter dessen Decknamen „geiler Daddy“ lockte er den 44-Jährigen nach Karlsruhe. In der Hoffnung, in einem nahen Schrebergarten den Jungen vergewaltigen zu können, traf er sich mit seinem vermeintlichen Chat-Partner in einem Schnellrestaurant im Karlsruher Hauptbahnhof. Kurz darauf klickten die Handschellen für ihn.

Weite Teile des Karlsruher Prozesses - darunter die Plädoyers und die Aussage des Angeklagten - hatten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Seine Anwältin hatte das beantragt, weil der Angeklagte über sein Vorleben und seine Neigungen auspacken wollte.

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