Karlsruhe:Prozess gegen Deilmann-Erbinnen wird neu aufgerollt

Karlsruhe/Lübeck (dpa/lno) - Der Prozess gegen die Erbinnen der "Traumschiff"-Reederei Deilmann wegen versuchter Steuerhinterziehung muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe das Urteil des Landgerichts Lübeck vom Juni 2016 aufgehoben, sagte eine BGH-Sprecherin am Mittwoch. Das Landgericht hatte die Erbinnen zu jeweils zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie sollen versucht haben, Erbteile noch vor dem Insolvenzantrag der Reederei innerhalb der Familie zu verschieben, um sie vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen und weniger Erbschaftssteuer zahlen zu müssen (AZ 1 StR 602/16).

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Karlsruhe/Lübeck (dpa/lno) - Der Prozess gegen die Erbinnen der „Traumschiff“-Reederei Deilmann wegen versuchter Steuerhinterziehung muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe das Urteil des Landgerichts Lübeck vom Juni 2016 aufgehoben, sagte eine BGH-Sprecherin am Mittwoch. Das Landgericht hatte die Erbinnen zu jeweils zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie sollen versucht haben, Erbteile noch vor dem Insolvenzantrag der Reederei innerhalb der Familie zu verschieben, um sie vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen und weniger Erbschaftssteuer zahlen zu müssen (AZ 1 StR 602/16).

Der 1. Strafsenat des BGH begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Landgericht die tatsächliche Höhe der Erbschaft nicht ausreichend geprüft habe. Deshalb sei nicht klar ob die Erbinnen gegenüber dem Finanzamt tatsächlich falsche Angaben gemacht haben um weniger Erbschaftssteuer zahlen zu müssen. Die Reederei hatte 2009 Insolvenz anmelden müssen. Ihr gehörte die durch die ZDF-Reihe „Das Traumschiff“ bekanntgewordene MS „Deutschland“. Zuvor hatte NDR 1 Welle Nord über die BGH-Entscheidung berichtet. 

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