Urteile:Karlsruhe: Mietpreisbremse verstößt nicht gegen Grundgesetz

Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei neuen Verträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen. (Foto: Arne Dedert)

Karlsruhe (dpa) - Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

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Karlsruhe (dpa) - Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

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