Karlsruhe:EnBW rechnet nach Urteil mit Milliardenrückzahlung

Karlsruhe (dpa/lsw) - Der Energieversorger EnBW rechnet nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer mit der Rückzahlung von 1,44 Milliarden Euro plus Zinsen. Es gehe um Verfahren aus den Jahren 2011 bis 2016, teilt das Unternehmen am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die EnBW habe stets betont, dass die Kennbrennstoffsteuer nach ihrer Überzeugung nicht verfassungskonform ist. "Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir uns in dieser Rechtsauffassung bestätigt", heißt es in einer Stellungnahme.

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Der Energieversorger EnBW rechnet nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer mit der Rückzahlung von 1,44 Milliarden Euro plus Zinsen. Es gehe um Verfahren aus den Jahren 2011 bis 2016, teilt das Unternehmen am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die EnBW habe stets betont, dass die Kennbrennstoffsteuer nach ihrer Überzeugung nicht verfassungskonform ist. „Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir uns in dieser Rechtsauffassung bestätigt“, heißt es in einer Stellungnahme.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die Brennelementesteuer mit dem Grundgesetz unvereinbar. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der Steuer gehabt.

Der Staat muss die Atomkonzerne nach Ansicht der Grünen- Landesvorsitzenden Sandra Detzer jetzt stärker in die Pflicht nehmen. „Die Subventionierung der Atomkraft muss enden“, sagte sie den Zeitungen „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ (Donnerstag). Es sei Aufgabe der nächsten Bundesregierung, die Konzerne für die Kosten des Atommülls umfänglich in die Pflicht zu nehmen, forderte Detzer. Die Kosten dürften nicht an den Steuerzahlern hängenbleiben.

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