Mosbach (dpa) - Der Versandhändler DocMorris darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Mosbach einen Apothekenautomat in Hüffenhardt nicht mehr betreiben. Die Richter bestätigten eine einstweilige Verfügung zur Schließung des Automaten. Geklagt hatten drei Apotheken und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Zur Begründung hieß es, der Automat verstoße gegen das Arzneimittelgesetz und sei wettbewerbswidrig. Die Abgabe von Arzneimitteln sei nur in einer Apotheke oder durch den Versandhandel durch eine Apotheke zulässig.
Urteile:Gericht: Apothekenautomat verstößt gegen Arzneimittelgesetz
Mosbach (dpa) - Der Versandhändler DocMorris darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Mosbach einen Apothekenautomat in Hüffenhardt nicht mehr betreiben. Die Richter bestätigten eine einstweilige Verfügung zur Schließung des Automaten. Geklagt hatten drei Apotheken und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Zur Begründung hieß es, der Automat verstoße gegen das Arzneimittelgesetz und sei wettbewerbswidrig. Die Abgabe von Arzneimitteln sei nur in einer Apotheke oder durch den Versandhandel durch eine Apotheke zulässig.
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