Urteile - Frankfurt am Main:Vertrauen zerstört: Patientin darf Zahnarzt wechseln

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine 65 Jahre alte Frau darf nach einem Gerichtsbeschluss ihren Zahnarzt wechseln, obwohl ihre Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Patientin und der Ärztin sei grundlegend zerstört, eine Weiterbehandlung daher unzumutbar, teilte das Sozialgericht in Frankfurt am Mittwoch mit. Einer 72 Jahre alten Patientin untersagten die Richter hingegen den erhofften Zahnarztwechsel. Bei ihr sahen sie keinen Beleg für ein zerstörtes Vertrauensverhältnis.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine 65 Jahre alte Frau darf nach einem Gerichtsbeschluss ihren Zahnarzt wechseln, obwohl ihre Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Patientin und der Ärztin sei grundlegend zerstört, eine Weiterbehandlung daher unzumutbar, teilte das Sozialgericht in Frankfurt am Mittwoch mit. Einer 72 Jahre alten Patientin untersagten die Richter hingegen den erhofften Zahnarztwechsel. Bei ihr sahen sie keinen Beleg für ein zerstörtes Vertrauensverhältnis.

Die 65-Jährige hatte ihrer Zahnärztin wiederholt vorgeworfen, rat- und hilflos zu sein. Die Medizinerin hatte hingegen behauptet, die angeblichen Schmerzen der Frau seien nicht nachvollziehbar. Zudem stritten sich die beiden über die Erfolgsaussichten möglicher Nachbesserungsversuche. Das werteten die Richter als Beleg für einen Vertrauensbruch. Bei der 72-Jährigen sahen die Richter hingegen weder einen Vertrauensbruch noch einen schwerwiegenden Behandlungsfehler. Zudem habe die Rentnerin nur zwei Nachbesserungsversuche vornehmen lassen, heißt es in der Begründung.

In ihren Urteilen beriefen sich die Frankfurter Richter auf die bestehende Rechtsprechung der Obersten Instanzen, die das Recht der freien Arztwahl nach begonnener Zahnersatzbehandlung einschränkt. Danach darf ein Versicherter den Arzt nur dann wechseln, wenn die Weiterbehandlung unzumutbar wäre.

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