Urteile - Frankfurt am Main:Gericht: Fernseh-"Profilerin" muss Kritik hinnehmen

Deutschland
Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine für das Fernsehen tätige "Profilerin" muss nach einem Gerichtsurteil die Kritik eines Wissenschaftlers an ihrer Arbeit hinnehmen. Die Frau analysiere in einer Serie eines privaten Senders echte Verbrechen und Verbrecher, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Mittwoch mit. Die Kritik kam demnach vom Direktor der zentralen Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder für kriminologische Forschungsfragen, der sich auf Anfrage einer großen deutschen Tageszeitung im Rahmen eines kritischen Artikels über die "True-Crime-Fernsehsendung" äußerte.

Vor dem Landgericht Frankfurt scheiterte die Frau mit Eilanträgen gegen die Aussagen, ihre Beschwerde dagegen wies nun das OLG zurück. Es handele sich um zulässige Werturteile, die im Kontext des Artikels auch keine Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellten. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin überwiege nicht das Recht des Antragsgegners auf freie Äußerung seiner Meinung, erklärte das OLG. Die kritischen Anmerkungen hätten dazu gedient "die Allgemeinheit darüber aufzuklären, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie nach Ansicht des Antragsgegners wissenschaftlichen Standards nicht genügen".

Der Wissenschaftler habe sich auch nicht vorrangig geäußert, um von ihm selbst oder der von ihm geleiteten Forschungseinrichtung angebotene Leistungen zu fördern, befanden die Richter. Deshalb liege auch kein wettbewerblicher Unterlassungsanspruch vor. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar, wie das OLG mitteilte.

© dpa-infocom, dpa:210804-99-704161/3

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