Dessau-Roßlau:BGH prüft Fall der getöteten chinesischen Studentin

Karlsruhe/Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird sich am 30. August mit dem Fall der in Dessau getöteten chinesischen Studentin befassen. Den Termin für die Hauptverhandlung gab der BGH am Mittwoch bekannt. Verhandelt werde zunächst nur die Revision der mitangeklagten Ex-Partnerin des mutmaßlichen Haupttäters. Die zum Tatzeitpunkt 20-Jährige war vom Landgericht Dessau-Roßlau zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen sexueller Nötigung verurteilt worden.

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Karlsruhe/Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird sich am 30. August mit dem Fall der in Dessau getöteten chinesischen Studentin befassen. Den Termin für die Hauptverhandlung gab der BGH am Mittwoch bekannt. Verhandelt werde zunächst nur die Revision der mitangeklagten Ex-Partnerin des mutmaßlichen Haupttäters. Die zum Tatzeitpunkt 20-Jährige war vom Landgericht Dessau-Roßlau zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen sexueller Nötigung verurteilt worden.

Ihr 21 Jahre alter Ex-Partner hatte wegen Vergewaltigung und Mordes an der Studentin eine lebenslangen Freiheitsstrafe erhalten. Über die Revision des Mannes hat der BGH noch nicht entschieden. Auch die Nebenkläger, die die Familie der getöteten Studentin vertreten, hatten Rechtsmittel gegen das Urteil vom August 2017 eingelegt.

Die chinesische Studentin war am 11. Mai 2016 während einer Joggingrunde abgefangen worden. In einer leerstehenden Wohnung wurde sie vergewaltigt und zu Tode gequält. Die Ermittler hatten am Tatort zahlreiche Spuren der beiden Angeklagten und der Studentin gefunden. Die entstellte Leiche mit zahlreichen Verletzungen am gesamten Körper war am 13. Mai nach aufwendiger Suche nahe des Tatortes gefunden worden.

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