Urteile - Darmstadt:Gericht: Cannabis nur bei schwerer Erkrankung auf Rezept

Darmstadt (dpa/lhe) - Gesetzlich Krankenversicherte können Cannabis auf Rezept nur dann bekommen, wenn eine schwere Krankheit nachgewiesen werden kann und Aussicht auf Besserung besteht. Das teilte das Landessozialgericht am Donnerstag in Darmstadt mit. Die Anträge von zwei Männern aus Wiesbaden, die über Schmerzen klagten, seien deshalb abgelehnt worden. In einem dritten Fall hatte ein Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis mit starken Bauchschmerzen allerdings Erfolg. Die Krankenkasse muss die Versorgung mit einem Cannabis-Mundspray tragen.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Gesetzlich Krankenversicherte können Cannabis auf Rezept nur dann bekommen, wenn eine schwere Krankheit nachgewiesen werden kann und Aussicht auf Besserung besteht. Das teilte das Landessozialgericht am Donnerstag in Darmstadt mit. Die Anträge von zwei Männern aus Wiesbaden, die über Schmerzen klagten, seien deshalb abgelehnt worden. In einem dritten Fall hatte ein Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis mit starken Bauchschmerzen allerdings Erfolg. Die Krankenkasse muss die Versorgung mit einem Cannabis-Mundspray tragen.

Die Erkrankung sei schwer, unter anderem hätten auch jahrelange Morphium-Gaben diese nur leicht lindern können, hieß es. Zudem gebe es Aussicht auf eine spürbare Besserung. Die Beschlüsse des Landessozialgericht sind unanfechtbar. (Aktenzeichen L 8 KR 366/17 B ER Fibromyalgie/Muskelschmerzen, L 8 KR 255/17 B ER Schmerzsyndrom und L 8 KR 288/17 B ER Bauchschmerzen).

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