Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof stärkt die Position gleichgeschlechtlicher Eltern: Die obersten Zivilrichter erkennen einem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu, das 2010 in einer nach südafrikanischem Recht geschlossenen Ehe zweier Frauen zur Welt kam. Das wurde in Karlsruhe mitgeteilt. Die Eintragung ins deutsche Geburtenregister war umstritten, weil die leibliche Mutter des durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindes Südafrikanerin ist. Nur ihre Partnerin hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Urteile:BGH erkennt Kind aus deutsch-südafrikanischer Homo-Ehe als deutsch an
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof stärkt die Position gleichgeschlechtlicher Eltern: Die obersten Zivilrichter erkennen einem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu, das 2010 in einer nach südafrikanischem Recht geschlossenen Ehe zweier Frauen zur Welt kam. Das wurde in Karlsruhe mitgeteilt. Die Eintragung ins deutsche Geburtenregister war umstritten, weil die leibliche Mutter des durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindes Südafrikanerin ist. Nur ihre Partnerin hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
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