Berlin:Andenkenläden dürfen sonntags nicht alles verkaufen

Berlin (dpa/bb) - Andenkenläden in Berlin dürfen an Sonn- und Feiertagen ihr Artikelsortiment nicht beliebig vergrößern. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Bezirksamt Mitte recht, das mehrmals Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Inhaberin eines Geschäfts eingeleitet hatte, wie die Pressestelle des Gerichts am Montag mitteilte.

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Berlin (dpa/bb) - Andenkenläden in Berlin dürfen an Sonn- und Feiertagen ihr Artikelsortiment nicht beliebig vergrößern. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Bezirksamt Mitte recht, das mehrmals Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Inhaberin eines Geschäfts eingeleitet hatte, wie die Pressestelle des Gerichts am Montag mitteilte.

Das Amt hatte Verstöße gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz erkannt, weil die Händlerin auch Utensilien für Haushalt, Dekoration und Büro wie etwa Teekannen, Standuhren, Küchenreiben und Tortenheber anbot, zum Teil mit Motiven deutscher Städte. Erlaubt sind an Sonn- und Feiertagen jedoch nur Touristenbedarf wie Andenken und Stadtpläne sowie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr.

Die Ladeninhaberin klagte mit dem Argument, die im Gesetz genannten Gegenstände müssten das Angebot lediglich prägen. Dem folgte das Gericht nicht. Andenken seien nur Gegenstände, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild einen eindeutigen Bezug zu Berlin oder Deutschland aufweisen könnten. Daran fehle es hier. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“ zugelassen.

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