Ansbach:Tierarzt muss für Fehler bei Pferde-Kastration zahlen

Ansbach (dpa/lby) - Ein Tierarzt muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Ansbach die Behandlungskosten für eine fehlerhafte Kastration eines Pferdes bezahlen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hatte der Veterinär einen stehenden Hengst kastriert und die OP-Wunde anschließend mit zwei großen Metallklammern geschlossen. Später entfernte der Pferdestallbesitzer die Klammern im Auftrag des Tierarztes, der Mediziner kontrollierte die Wundheilung nicht mehr. Bei dem Pferd trat eine Wundheilungsstörung auf und es wurden Nachbehandlungen mit Kosten in Höhe von rund 1.300 Euro nötig. Diese Kosten verlangte der Pferdebesitzer von dem Tierarzt zurück.

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Ansbach (dpa/lby) - Ein Tierarzt muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Ansbach die Behandlungskosten für eine fehlerhafte Kastration eines Pferdes bezahlen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hatte der Veterinär einen stehenden Hengst kastriert und die OP-Wunde anschließend mit zwei großen Metallklammern geschlossen. Später entfernte der Pferdestallbesitzer die Klammern im Auftrag des Tierarztes, der Mediziner kontrollierte die Wundheilung nicht mehr. Bei dem Pferd trat eine Wundheilungsstörung auf und es wurden Nachbehandlungen mit Kosten in Höhe von rund 1.300 Euro nötig. Diese Kosten verlangte der Pferdebesitzer von dem Tierarzt zurück.

Ein tierärztlicher Sachverständiger sagte nach Gerichtsangaben, bei der gewählten Operationsmethode bestehe ein massiv erhöhtes Infektionsrisiko. Diese Kastrationsmethode entspreche nicht dem aktuellen Stand in der Tiermedizin. Außerdem hätte der Tierarzt die Wunde kontrollieren müssen, als die Klammern entfernt wurden, um mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen. Das Amtsgericht folgte den Ausführungen des Gutachters und entschied, dass der Tierarzt dem Pferdebesitzer die Nachbehandlungskosten erstatten muss (Az.: 3 C 78/15). Das Urteil ist rechtskräftig.

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