Kassel:Glatteis-Test auf dem Weg zur Arbeit ist nicht versichert

Kassel (dpa/lrs) - Ein Autofahrer ist beim Überprüfen der Fahrbahn auf Glatteis nicht über den Arbeitgeber unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden. Geklagt hatte ein Autofahrer aus Rheinland-Pfalz gegen die Landesunfallkasse. Er war vor der Fahrt zur Arbeit von seinem parkenden Auto zur Straße gegangen, um die Glätte zu prüfen. Dabei stürzte er und verletzte sich am Arm. Mit dem Gang zur Straße habe er den Weg zur Arbeitsstätte unterbrochen, urteilten die Kasseler Richter. Denn eine rechtliche Pflicht zur Prüfung der Straße habe nicht bestanden - und somit kein Versicherungsschutz (Az. B 2 U 3/16 R).

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Kassel (dpa/lrs) - Ein Autofahrer ist beim Überprüfen der Fahrbahn auf Glatteis nicht über den Arbeitgeber unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden. Geklagt hatte ein Autofahrer aus Rheinland-Pfalz gegen die Landesunfallkasse. Er war vor der Fahrt zur Arbeit von seinem parkenden Auto zur Straße gegangen, um die Glätte zu prüfen. Dabei stürzte er und verletzte sich am Arm. Mit dem Gang zur Straße habe er den Weg zur Arbeitsstätte unterbrochen, urteilten die Kasseler Richter. Denn eine rechtliche Pflicht zur Prüfung der Straße habe nicht bestanden - und somit kein Versicherungsschutz (Az. B 2 U 3/16 R).

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