Cottbus:Anklage gegen Mann nach Unfalltod ägyptischer Studentin

Cottbus (dpa) - Nach dem Unfalltod einer ägyptischen Studentin in Cottbus soll sich der Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Wie das Amtsgericht Cottbus am Donnerstag mitteilte, wurde Anklage gegen den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Mann aus Sachsen erhoben. Die Ermittlungen gegen einen Beifahrer wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung wurden eingestellt, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt in Cottbus, Bernhard Brocher. Dieser sollte die Ägypterin am Unfallort mit fremdenfeindlichen Parolen beschimpft haben. Zuvor hatte der RBB berichtet.

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Cottbus (dpa) - Nach dem Unfalltod einer ägyptischen Studentin in Cottbus soll sich der Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Wie das Amtsgericht Cottbus am Donnerstag mitteilte, wurde Anklage gegen den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Mann aus Sachsen erhoben. Die Ermittlungen gegen einen Beifahrer wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung wurden eingestellt, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt in Cottbus, Bernhard Brocher. Dieser sollte die Ägypterin am Unfallort mit fremdenfeindlichen Parolen beschimpft haben. Zuvor hatte der RBB berichtet.

Dem Autofahrer wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 15. April 2017 einen Unfall verursacht zu haben, bei dem die 22 Jahre alte Fußgängerin so schwer verletzt wurde, dass sie drei Tage später starb. Laut Anklage soll der junge Mann mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 Kilometern je Stunde unterwegs gewesen sein, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde wäre der Tod der Studentin vermeidbar gewesen.

Zwei Sachverständige und 19 Zeugen sind nach Gerichtsangaben in der Anklage benannt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden, hieß es. Zu dem eingestellten Verfahren gegen den Beifahrer sagte Brocher: Es hat sich überhaupt nicht erwiesen, dass ausländerfeindliche und volksverhetzende Parolen gefallen sind.

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