Das Leben eines Mastschweins sieht so aus: Einen Monat nach der Geburt sieht es die Mutter zum letzten Mal, es soll fressen und schnell wachsen, pro Tag nimmt es deshalb 780 Gramm zu. Mit sechs Monaten wuppt das Tier schon 100 Kilo, so viel wie ein dreijähriges Wildschwein - ein Gewicht, das sein jugendliches Skelett oft nicht tragen kann. Die Beine geben nach, das Schwein lahmt.
Nutztiere werden heute nicht nur schneller fett, sondern sind auch häufig krank. "Die Tiere wurden auf Leistung gezüchtet, weil die Gesetze zu lasch sind", sagt Edmund Haferbeck, der bei der Tierrechtsorganisation Peta die Rechtsabteilung leitet. Er will etwas dagegen unternehmen, und deshalb hat seine Organisation am Donnerstag bundesweit acht Strafanzeigen gegen große Zuchtbetriebe von Schweinen, Rindern, Puten und Hähnchen erstattet, eine davon auch in Bayern.
Exklusiv Grausames Geschäft:Auf den Spuren der Welpenmafia
Vor Weihnachten boomt das Millionengeschäft mit Welpen, die illegal nach Westeuropa geschleust wurden. Doch viele von ihnen sterben schon vorher.
Herzstück der Anzeigen, die der Süddeutschen Zeitung und dem Investigativ-Team BR Recherche vorliegen, ist der Paragraf zur Qualzucht im Tierschutzgesetz. Er ist ebenso sperrig wie schwammig formuliert: Die Zucht von Tieren sei verboten, wenn "züchterische Erkenntnisse" erwarten ließen, dass dem Nachwuchs Körperteile fehlen, diese schmerzhaft umgestaltet sind oder erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten.
Wie viel Leid ist zu viel?
Genau hier aber liegt das Dilemma: Zählt ein kaputtes Gelenk zum erblich bedingten Schmerz? Bis heute fehlen bindende Leitlinien für die Zucht von Nutztieren. Eine Kuh gibt mehr als doppelt so viel Milch wie noch in den Sechzigerjahren, das Euter ist oft entzündet.
Puten werden binnen 22 Wochen fast doppelt so schwer wie vor einigen Jahrzehnten und können vor lauter Brust kaum laufen, bei Hähnchen ist es kaum anders. Erst im vergangenen Jahr forderte die Bundestierärztekammer rechtliche Regelungen, die Begründung war bemerkenswert: Ärzte hätten nicht mehr genug Möglichkeiten, um die züchterisch bedingten Gesundheitsprobleme der Tiere zu behandeln.
Doch das Bundeslandwirtschaftsministerium, das der Zucht klare Grenzen setzen könnte, reagierte nicht. Genauso wenig ging es auf den Bundesrat ein, der bereits 2003 schrieb, eine Rechtsverordnung sei "dringend erforderlich", um den Tieren "züchtungsbedingte Schmerzen" zu ersparen. Auf Anfrage teilt das Ministerium mit, man wolle den Vollzugsbehörden Entscheidungsspielraum lassen. Das Ministerium schiebt - wie oft im Tierschutz - das Problem auf die Länder.
Haltung verursacht Krankheiten
Vollzugsbehörden aber haben den Qualzucht-Paragrafen bisher kaum genutzt. Eine der wenigen Ausnahmen ist nackt, lederfarben und ein Haustier: "Kater Willi", eine Züchtung ohne Fell und Schnurrhaare. Ein Berliner Gericht entschied vor zwei Jahren, der Kater sei eine Qualzucht, weil ihm das Tasthaar zur Orientierung fehlt.
Bei Masttieren ist es komplizierter. "Die Ursachen der Krankheiten sind oft eine Mischung aus hoher Leistung und schlechter Haltung", sagt Bernhard Hörning; der Fachmann für Tierhaltung hat sich 2013 im Auftrag der Grünen mit der Qualzucht befasst. Sollten aber nicht nur die Züchter, sondern auch die Mastbetriebe Schuld am kranken Tier haben, könnte der Qualzucht-Paragraf ausgehebelt werden. Und dann hätte kein Schwein mehr etwas davon.