Frankfurt am Main:Terrorverdächtiger Tunesier darf nicht abgeschoben werden

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein im Februar wegen Terrorverdachts in Hessen festgenommener Tunesier darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Mittwoch einem Eilantrag des Mannes statt. Er habe in Tunesien keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein im Februar wegen Terrorverdachts in Hessen festgenommener Tunesier darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Mittwoch einem Eilantrag des Mannes statt. Er habe in Tunesien keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die 6. Kammer hatte im April verlangt, dass der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde. Die am 11. Juli von der tunesischen Regierung vorgelegte Verbalnote räume die Bedenken nicht aus und erfülle damit die vom Gericht gestellten Auflagen nicht vollständig, stellte das Gericht fest. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.

Der Tunesier war bei einer Anti-Terror-Razzia in Hessen am 1. Februar festgenommen worden. Er soll laut Behörden für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben. Zu den Vorwürfen schwieg der Mann, der nach offiziellen Angaben weiter in Haft ist.

Das hessische Innenministerium will jetzt noch andere Schritte prüfen. „Es gibt weitere Möglichkeiten“, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur, ohne Details nennen zu wollen. Die sicherheitsbehördliche Beurteilung habe sich nicht geändert. Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte im März gesagt, Hessen habe „großes Interesse“ an der Rückführung des Mannes nach Tunesien.

Die Abschiebung wurde dann am 22. März wenige Minuten vor dem Abflug vom Frankfurter Flughafen gestoppt, weil der Mann einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte diesen als offensichtlich unbegründet ab. Dagegen wehrte sich der Mann mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht.

Der Tunesier, der 2003 mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen war, war nach einer Fahndungsnotierung der tunesischen Behörden erstmals im August 2016 in Frankfurt festgenommen worden. Er wurde in der Notierung als Mittäter des Anschlags auf das Bardo-Museum in Tunis im März 2015 bezeichnet. Dabei wurden mehr als 20 Touristen getötet. Weil die tunesischen Behörden aber keine erforderlichen weiteren Unterlagen übersandten, wurde der Mann im November 2016 aus der Auslieferungshaft entlassen und im Anschluss rund um die Uhr von der Polizei überwacht.

Bei der Razzia Anfang Februar wurde der Beschuldigte dann erneut festgenommen. Rund 1100 Polizisten hatten seinerzeit 54 Gebäude in Hessen durchsucht, darunter vier Moscheen. Die Ermittlungen richten sich insgesamt gegen 16 Verdächtige im Alter zwischen 16 und 46 Jahren. Sie sollen überwiegend Tunesier sein. In den meisten Fällen geht es um den Vorwurf, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

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