Religion - Passau:Strengere Regeln für Priester-Geschenke

Passau (dpa/lby) - Für katholische Priester des niederbayerischen Bistums Passau gelten seit diesem Jahr strengere Regeln, was die Annahme von Geschenken betrifft. Wie eine Bistumssprecherin mitteilte, hatte das Generalvikariat im vergangenen Jahr eine neue Satzung erarbeitet. Demnach ist es den Geistlichen verboten, Geld für persönliche Zwecke entgegenzunehmen. Auch Sachgeschenke wie Essenseinladungen und Bücher dürfen nur anlassbezogen und im kleinen Rahmen angenommen werden. Besteht der Schenkende auf die Zuwendung, ist der Priester nun verpflichtet, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er für seinen Dienst ausreichend besoldet wird. Spenden für kirchliche oder karitative Zwecke sind davon ausgenommen.

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Passau (dpa/lby) - Für katholische Priester des niederbayerischen Bistums Passau gelten seit diesem Jahr strengere Regeln, was die Annahme von Geschenken betrifft. Wie eine Bistumssprecherin mitteilte, hatte das Generalvikariat im vergangenen Jahr eine neue Satzung erarbeitet. Demnach ist es den Geistlichen verboten, Geld für persönliche Zwecke entgegenzunehmen. Auch Sachgeschenke wie Essenseinladungen und Bücher dürfen nur anlassbezogen und im kleinen Rahmen angenommen werden. Besteht der Schenkende auf die Zuwendung, ist der Priester nun verpflichtet, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er für seinen Dienst ausreichend besoldet wird. Spenden für kirchliche oder karitative Zwecke sind davon ausgenommen.

Mit der neuen Vorschrift konkretisiert das Bistum Passau, was schon im katholischen Kirchenrecht festgeschrieben ist. Es gilt für alle Bistümer. Darin ist festgeschrieben, dass alle Gaben an Priester automatisch der jeweiligen Kirchenstiftung zuzuschreiben sind. Das Bistum Regensburg erwägt nun ebenfalls, konkretere Richtlinien auszuarbeiten.

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