Köln:Zentralrat der Muslime: Konsequenzen aus Kopftuch-Urteil

Berlin (dpa/bb) - Der Zentralrat der Muslime fordert Konsequenzen aus dem jüngsten Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Berlin. Dieses hatte einer Muslimin 5159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen und somit aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden sei. "Offenkundig verstoßen solche pauschalen Kopftuchverbote gegen die Verfassung", betonte Zentralrats-Vize Nurhan Soykan am Mittwoch. Der Verband halte das Berliner Neutralitätsgesetz, das unter anderem Lehrern an allgemeinbildenden Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im Dienst untersagt, für verfassungswidrig. Die Politik müsse diesen verfassungswidrigen Zustand beseitigen.

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Berlin (dpa/bb) - Der Zentralrat der Muslime fordert Konsequenzen aus dem jüngsten Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Berlin. Dieses hatte einer Muslimin 5159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen und somit aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden sei. „Offenkundig verstoßen solche pauschalen Kopftuchverbote gegen die Verfassung“, betonte Zentralrats-Vize Nurhan Soykan am Mittwoch. Der Verband halte das Berliner Neutralitätsgesetz, das unter anderem Lehrern an allgemeinbildenden Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im Dienst untersagt, für verfassungswidrig. Die Politik müsse diesen verfassungswidrigen Zustand beseitigen.

Das Landesarbeitsgericht hatte am Dienstag wie bereits in einem anderen Fall im Vorjahr festgestellt, dass das Neutralitätsgesetz, das neben Lehrern auch für Polizisten oder Justizmitarbeiter gilt, durchaus verfassungskonform auslegbar sei. Im konkreten Einzelfall sei allerdings keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität durch das Kopftuch erkennbar gewesen. Dies sei nach einem 2015 ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aber Voraussetzung für ein allgemeines Verbot religiöser Symbole an Schulen. Berlin will gegen das Urteil Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen.

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