Münster:OVG: Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen möglich

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Justitia-Statue. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung stehen ab Montag einer Ausweitung des Präsenzunterrichts auch an allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen...

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Münster (dpa/lnw) - Die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung stehen ab Montag einer Ausweitung des Präsenzunterrichts auch an allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen rechtlich nicht entgegen. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht NRW am Freitag hingewiesen. Ab dem 15. Juni müsse unabhängig von der Schulform im Kern nur noch gewährleistet sein, dass durch Bildung fester Lerngruppen ein näherer Kontakt auf einen begrenzten und bestimmbaren Personenkreis reduziert werde. „Dies dürfte bei entsprechender schulorganisatorischer Ausgestaltung in einem substanziellen Umfang (zumindest) auch in der Sekundarstufe I möglich sein“, teilte das Gericht mit.

Anlass für den Hinweis war die Ablehnung eines Eilantrags gegen die noch bis Sonntag gültige Fassung der Coronabetreuungsverordnung, die einen Mindestabstand vorschreibt. Die Antragsteller aus Euskirchen hatten damit die sofortige Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts in den Grund- und weiterführenden Schulen erreichen wollen.

Die Antragsteller, zwei Erwachsene und ihre vier Kinder, hatten argumentiert, die aktuelle Beschulung unter Einhaltung eines Mindestabstands sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Bildung. Weder das praktizierte rollierende System noch die digitalen Unterrichtsformen stellten eine ordnungsgemäße Beschulung oder individuelle Förderung der Schüler dar.

Dieser Argumentation folgte das Oberverwaltungsgericht nicht. Die bis zum 14. Juni geltenden Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung seien absehbar noch verhältnismäßig, stellte das Gericht am Freitag fest (Az.: 13 B 779/20.NE). Die Einschätzung des Infektionsrisikos von Kindern und Jugendlichen lasse sich nach den Feststellungen des Robert Koch-Instituts noch nicht abschließend beurteilen. Deshalb habe der Verordnungsgeber einen Beurteilungsspielraum.

Nach wochenlang stark eingeschränktem Präsenzunterricht sollen alle rund 600 000 Grundschüler ab diesem Montag wieder täglich im vertrauten Klassenverband lernen - ohne Mindestabstand. Die Lerngruppen sollen strikt unter sich bleiben, eine Durchmischung soll vermieden werden. Das verlangsamte Infektionsgeschehen lasse einen „verantwortungsvollen Normalbetrieb“ wieder zu, hatte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) betont. Das Schuljahr endet in NRW am 26. Juni. An der neuen Vorgabe hatte es scharfe Kritik von Eltern- und Lehrerseite gegeben. An den weiterführenden Schulen gelten die bisherigen Schutzmaßnahmen fort. Eine Durchmischung der Lerngruppen sei dort deutlich schwieriger zu vermeiden, so das Ministerium.

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