Prozesse - Wolgast:Dreijährige stirbt an Verbrühungen: Mutter vor Gericht

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Greifswald (dpa/mv) - Die Mutter eines dreijährigen Mädchens, das nach einem heißen Bad starb, muss sich am Mittwoch in Greifswald vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 28 Jahre alten Frau fahrlässige Tötung vor. Sie soll ihre Tochter im Oktober 2018 in Wolgast in ein Erkältungsbad gesetzt haben, das so heiß war, dass die kleine Emma großflächige Verbrühungen erlitt. Am nächsten Morgen habe das Kind tot im Bett gelegen. Für die Verhandlung ist nach Angaben eines Gerichtssprechers nur ein Tag angesetzt. Es seien vier Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

Die Anklage stützt sich unter anderem auf ein rechtsmedizinisches und ein psychiatrisches Gutachten. Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einer vorsätzlichen Tat aus. Der Psychiater habe eine "eingeschränkte Einsichtsfähigkeit" bei der Frau festgestellt. Er soll vor Gericht ihre Schuldfähigkeit bewerten. Es gehe darum, ob die Frau die Folgen ihres Handelns habe übersehen können. Auf fahrlässige Tötung steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Die Obduktion des Kindes hatte Verbrühungen von fast 30 Prozent der Haut als Todesursache ergeben. Die Frau war mit dem Mädchen und einem drei Monate alten Baby allein zu Hause, der Vater war wegen seiner Arbeit andernorts. Früheren Angaben des Landkreises Vorpommern-Greifswald zufolge hatte die Familie eine Zeit lang Hilfe zur Erziehung im Rahmen einer Familienhilfe in Anspruch genommen. Zwei ältere Geschwisterkinder lebten damals bereits in Pflegefamilien.

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