Prozesse:Wie gefährlich ist die "Gruppe Freital"?

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Graffiti im sächsischen Freital. Foto: Roland Halkasch (Foto: dpa)

Dresden (dpa) - Für die Bundesanwaltschaft ist die Sache klar: Die acht mutmaßlichen Mitglieder der "Gruppe Freital" wollten mit ihren Anschlägen auf Flüchtlinge und politische Gegner "Angst und Repression" erzeugen.

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Dresden (dpa) - Für die Bundesanwaltschaft ist die Sache klar: Die acht mutmaßlichen Mitglieder der "Gruppe Freital" wollten mit ihren Anschlägen auf Flüchtlinge und politische Gegner "Angst und Repression" erzeugen.

Ziel ihrer terroristischen Vereinigung sei es gewesen, "rechtsextremistische Gesinnung mittels Anschlägen durchzusetzen", sagt Bundesanwalt Jörn Hauschild bei der Anklageverlesung. Für Verteidiger Endrik Wilhelm, der mit Maria K. die einzige Frau unter den Beschuldigten vertritt, ist hingegen der gesamte Prozess eigentlich ein Skandal.

Im Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung und des versuchten Mordes sieht er vor allem den "Ausdruck des unbedingten Willens des GBA (Generalbundesanwalt), die Sache in Sachsen anzuklagen und ein Exempel zu statuieren". Er verweist darauf, dass bei fünf Anschlägen mittels Pyrotechnik zwei Menschen lediglich leicht verletzt worden seien.

Die sächsische Justiz habe sich dem Druck aus Karlsruhe nicht nur durch die Schaffung eines neuen Hochsicherheits-Prozessgebäudes für fünf Millionen Euro gebeugt, sondern auch, indem am Oberlandesgericht Dresden ein eigens für dieses Verfahren zusammengestellter Strafsenat geschaffen worden sei, meint Wilhelm. "Das nennt man dann ein Ausnahmegericht" - und das ist verboten. Seinem Antrag auf Ablehnung des Gerichts schließen sich die Verteidiger der anderen sieben Angeklagten an.

Durch die Sicherheitsvorkehrungen beim Prozess werde eine Gefährlichkeit der Angeklagten suggeriert, "die in den Akten nicht zu belegen ist", sagte Wilhelm. Das sei eine Form der "Vorverurteilung". Die "Gruppe Freital" sei mit anderen terroristischen Organisationen wie dem rechten NSU oder der linken RAF überhaupt nicht zu vergleichen. "Die sind doch nicht gefährlicher als irgendeine Rockergruppe", meint er.

Aus der Anklageschrift ergibt sich dagegen ein ganz anderes Bild: Bei den Beschuldigten handelt es sich demnach nicht um eine Gruppe, die sich abends wie zufällig vor der örtlichen Tankstelle versammelte und dann unter Einfluss von Alkohol und ohne Besinnung ihren Hass auf Ausländer in Anschlägen kanalisierte. Ganz und gar nicht. Vielmehr weisen die von der Anklage zusammengetragenen Details auf einen bestimmten Organisationsgrad der Gruppe und ein wohlüberlegtes Handeln hin. 2015 sollen ihre Mitglieder fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner verübt haben.

Aus der Anklage ist zu entnehmen, dass die Rechtsextremisten nicht nur arbeitsteilig vorgingen, sondern auch die Tatorte auskundschafteten. Jeweils einer war für das Fluchtfahrzeug eingeteilt. Die Gruppe habe konspirativ gearbeitet und sich einer codierten Sprache bedient. Mit "Obst" bezeichnete sie die Sprengsätze, das Kürzel "BS" steht für Buttersäure. Ausgetauscht hätten sie sich über einen nicht öffentlichen "schwarzen Chat".

Timo S. und Patrick F. gelten der Anklage als Rädelsführer. Sie sitzen in der ersten Reihe der Angeklagten, befinden sich dem Gericht und seinem Vorsitzenden Thomas Fresemann am nächsten. Die Anklage beschreibt den aus Hamburg stammenden Neonazi Timo S. als "Ideen- und Impulsgeber". Patrick F. habe die "technischen Details" der Anschläge ausgearbeitet und den anderen ihre Aufgaben zugeteilt.

Der Name F. fällt auch wieder, als es um die Vorbereitung der Sprengsätze geht. Laut Anklage hat er Testsprengungen unternommen, um die Wirkung der von ihm präparierten Sprengsätze zu prüfen. Das alles wurde auf Fotos und Videos festgehalten und den anderen in der Gruppe gezeigt. Die Anklagevertretung geht deshalb davon aus, dass auch alle anderen in der Gruppe um die Gefährlichkeit der Anschläge wussten - und auch den Tod von Menschen billigend in Kauf nahmen.

Auch auf psychologische Zusammenhänge geht die Anklage ein. Sie spricht von einer "Eigendynamik, die zu wechselseitiger Zustimmung führte." Der Angeklagte Rico K. gab später zu Protokoll, dass er sich einem Gruppenzwang ausgesetzt fühlte. Tatsächlich fällt auf, dass die Mitglieder wechselseitig an den Straftaten beteiligt waren, so als müsste auch jeder mal direkt die Drecksarbeit am Tatort erledigen.

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