Weimar:Anklage will Haftstrafe für Polizisten

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Eine goldfarbene Justitia-Figur. (Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild)

Im Prozess gegen einen Thüringer Polizisten wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats und der Bestechlichkeit vor dem Amtsgericht Weimar hat die...

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Weimar (dpa/th) - Im Prozess gegen einen Thüringer Polizisten wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats und der Bestechlichkeit vor dem Amtsgericht Weimar hat die Staatsanwaltschaft dreineinhalb Jahre Haft gefordert. Die Vorwürfe gegen den 42-Jährigen hätten sich während des Prozesses bestätigt, sagte die zuständige Staatsanwältin am Donnerstag in ihrem Schlussvortrag. Der Verteidiger wies die Darstellung zurück und verlangte einen Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, in den Jahren 2017 und 2018 in mehr als 30 Fällen Informationen beispielsweise aus den internen Computersystemen der Polizei an Dritte weitergeleitet zu haben. Teilweise soll der Mann von der Frau, mit der er in diesem Zusammenhang über einen Messengerdienst chattete, Sex als Gegenleistung verlangt haben. Er soll sie auch zum Sex im Streifenwagen aufgefordert haben. Der Beschuldigte verrichtete seinen Dienst damals bei der Polizei in Weimar. Inzwischen ist er vom Dienst freigestellt, erhält aber nach eigenen Angaben noch sein Gehalt.

Wie die Staatsanwältin ausführte, habe der Polizist durch sein Verhalten das Vertrauen in die Unbestechlichkeit der Polizei stark erschüttert. „Dieses Vertrauen wird beschmutzt“, sagte sie. Sollte der Mann zu einer Haftstrafe in der geforderten Höhe verurteilt werden, würde er auch aus dem Polizeidienst entlassen. Eine solche Haftstrafe ließe sich auch nicht zur Bewährung aussetzen.

Die Staatsanwältin sagte, aus den Ausführungen der Frau vor Gericht zeige sich deutlich, dass es zum Geschlechtsverkehr zwischen ihr und dem Polizisten gekommen wäre, hätte die Frau das zugelassen. Dass es keinen Sex gegeben habe, sei aber für die strafrechtliche Würdigung der vorgeworfenen Taten unerheblich. Dass der Mann als Polizist gehandelt habe, wiege in diesem Fall besonders schwer. Der Angeklagte sei „nicht ein kleiner Sachbearbeiter“, sagte die Staatsanwältin. Als Polizist verkörpere er in den Augen der Öffentlichkeit Recht und Ordnung.

„Ich bin fassungslos über diesen Antrag der Staatsanwaltschaft“, sagte der Anwalt zu der Forderung der Staatsanwältin nach der Haftstrafe. Er sagte, sein Mandant habe das getan, was bei der Polizeiarbeit üblich sei - er habe von einer Informantin beziehungsweise Tippgeberin Sachverhalte zu Ermittlungsverfahren in Erfahrung gebracht. „Natürlich nutzt man dazu jemanden auch, das macht jeder Ermittler“, sagte der Anwalt. Anders sei keine Ermittlung zu führen. Dass der Polizist und die Frau sich auch intime Bilder hin und her geschickt hätten, sei normal. So etwa werde „tagtäglich verschickt“.

© dpa-infocom, dpa:210120-99-104773/5

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