Karlsruhe (dpa) - Über Nachforderungen eines Vermieters aus verspäteten Nebenkostenabrechnungen will der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandeln. Der Kläger argumentiert, dass er die Verspätung der Abrechnungen aus den Jahren 2010 und 2011 bis zum Dezember 2013 nicht zu verantworten habe. In den Vorinstanzen war er gescheitert. Nebenkostenabrechnungen müssen laut Gesetz innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. In diesem Fall hatte die Hausverwaltung keine ordnungsgemäßen Abrechnungen erstellt und die Wohneigentümergemeinschaft dann eine neue Verwaltung beauftragt.
Prozesse:Vermieter streitet vor BGH um verspätete Nebenkosten-Forderungen
Karlsruhe (dpa) - Über Nachforderungen eines Vermieters aus verspäteten Nebenkostenabrechnungen will der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandeln. Der Kläger argumentiert, dass er die Verspätung der Abrechnungen aus den Jahren 2010 und 2011 bis zum Dezember 2013 nicht zu verantworten habe. In den Vorinstanzen war er gescheitert. Nebenkostenabrechnungen müssen laut Gesetz innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. In diesem Fall hatte die Hausverwaltung keine ordnungsgemäßen Abrechnungen erstellt und die Wohneigentümergemeinschaft dann eine neue Verwaltung beauftragt.
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