Tübingen:Misshandlung bei Versuchen mit Affen? Kein Prozess

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Tübingen (dpa/lsw) - Das Verfahren gegen drei Männer wegen mutmaßlicher Tiermisshandlung bei Versuchen mit Affen am Tübinger Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik ist vorläufig eingestellt worden. Ein weiteres Gutachten, das die Verteidiger in Auftrag gegeben hätten, habe die Beschuldigten entlastet, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Tübingen am Donnerstag. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

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Tübingen (dpa/lsw) - Das Verfahren gegen drei Männer wegen mutmaßlicher Tiermisshandlung bei Versuchen mit Affen am Tübinger Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik ist vorläufig eingestellt worden. Ein weiteres Gutachten, das die Verteidiger in Auftrag gegeben hätten, habe die Beschuldigten entlastet, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Tübingen am Donnerstag. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

Die Männer waren verantwortliche Mitarbeiter des Instituts, an dem Hirnforschung mit Affen betrieben wurde. Die Anklage hatte ihnen vorgeworfen, die Tiere zu spät getötet und damit unnötigen Qualen ausgesetzt zu haben.

Dem neuen Gutachten zufolge sei es nachvollziehbar erschienen, dass die Behandlung der Tiere Erfolg versprach, sagte der Sprecher. Nach der Zahlung von Geldauflagen im vier- bis fünfstelligen Bereich werde das Verfahren eingestellt. Eigentlich sollte die Hauptverhandlung am 7. Januar beginnen.

Der Verein Ärzte gegen Tierversuche kritisierte die Entscheidung am Donnerstag in einer Mitteilung. Er zweifelt demnach die Objektivität des von der Ruhr-Universität Bochum (RUB) erstellten Gutachtens an: „An der RUB wurden bis 2012 fast identische Versuche an Affen vorgenommen“. Der Verein hatte den Angaben nach vor vier Jahren Strafanzeige gestellt. Zuvor hatten Tierschützer mit versteckter Kamera in dem Labor gefilmt - zum Beispiel einen blutverschmierten Affen.

Auch der Deutsche Tierschutzbund zeigte sich empört: „Wir verlangen, dass das Gutachten, das zum Kippen der Verhandlung geführt wird, öffentlich gemacht wird.“ In ihrer Erklärung missbilligten die Tierschützer außerdem, „dass die Max-Planck-Gesellschaft die plötzliche Einstellung des Verfahrens unmittelbar zum Anlass nimmt, um darüber zu entscheiden, ob dem verantwortlichen Professor Nikos Logothetis die Erlaubnis zur Durchführung von Tierversuchen wieder zurückgegeben wird.“

Die Max-Planck-Gesellschaft hatte dem Abteilungsdirektor wegen des laufenden Strafverfahrens die Leitungsfunktion entzogen, soweit Tierversuche berührt sind. Auf ihrer Webseite kündigte sie am Mittwoch an, der Verwaltungsrat werde sich nun unverzüglich wieder mit Logothetis' Leitungsfunktion befassen.

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