Prozesse - Torgelow:Leonie-Verfahren abgeschlossen: Bewährung für Mutter

Prozesse - Torgelow: Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Neubrandenburg (dpa) - Die strafrechtliche Aufarbeitung des gewaltsamen Todes der sechsjährigen Leonie aus Torgelow ist beendet. Wie eine Sprecherin des Landgerichtes Neubrandenburg am Dienstag sagte, ist das Urteil für die 27-jährige Mutter des Mädchens - die Anfang August zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war - inzwischen rechtskräftig. Keine der beteiligten Seiten habe in der gesetzlichen Frist ein Rechtsmittel eingelegt.

Leonie war vor drei Jahren und sieben Monaten - am 12. Januar 2019 - in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow in Vorpommern an ihren schweren Verletzungen gestorben. Diese hatte ihr der Stiefvater zugefügt, wie es in seinem Urteil hieß. Dieser Mann war schon 2021 rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden. Er hatte - um die Gewalttaten zu verdecken - dafür gesorgt, dass gegen den Willen der Mutter viel zu spät Hilfe geholt wurde.

Die Mutter war wegen fahrlässiger Tötung von der Berufungskammer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diese Strafe wurde im Berufungsverfahren für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Hauptgründe nannte der Richter den großen Aufklärungsbeitrag, den die Mutter in den Prozessen gegen den Stiefvater geleistet habe. Ohne ihre Angaben hätte man die Aussagen des Stiefvaters, Leonie sei eine Treppe hinuntergestürzt, kaum widerlegen können.

Dazu käme die Stabilisierung ihrer familiären Verhältnisse. "Wir wollten die positive Entwicklung der Frau und ihres vierjährigen Kindes nicht stoppen", hatte Richter Jochen Unterlöhner erklärt.

© dpa-infocom, dpa:220816-99-401866/2

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