Prozesse - Stuttgart:Übergriff oder Diensthandlung? Polizist verurteilt

Stuttgart (dpa/lsw) - War es ein brutaler Übergriff oder eine rechtmäßige Diensthandlung? Dies musste das Amtsgericht Stuttgart am Donnerstag entscheiden und verurteilte einen Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu acht Monaten auf Bewährung. Der 30-Jährige hatte im Februar 2017 während einer Unfallaufnahme einem Mann mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Drei weitere Beamte waren an der Rangelei beteiligt. Der Amtsrichter wandte sich direkt an den Angeklagten: "Wenn Sie ehrlich sind, haben sie in dem Moment überhaupt nicht zu befürchten, dass ihnen Gefahr droht."

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Stuttgart (dpa/lsw) - War es ein brutaler Übergriff oder eine rechtmäßige Diensthandlung? Dies musste das Amtsgericht Stuttgart am Donnerstag entscheiden und verurteilte einen Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu acht Monaten auf Bewährung. Der 30-Jährige hatte im Februar 2017 während einer Unfallaufnahme einem Mann mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Drei weitere Beamte waren an der Rangelei beteiligt. Der Amtsrichter wandte sich direkt an den Angeklagten: "Wenn Sie ehrlich sind, haben sie in dem Moment überhaupt nicht zu befürchten, dass ihnen Gefahr droht."

Die Verteidiger hatten argumentiert, dass der Angeklagte sich vor dem aggressiv auftretenden Geschädigten - einem Beteiligten des Unfalls - schützen wollte. Die Faustschläge seien verhältnismäßig gewesen: Immer wieder habe sich der Unfallbeteiligte berappelt und nicht auf den Boden legen wollen - "der Widerstand war nicht gebrochen". Sie forderten einen Freispruch ihres Mandanten.

Eskaliert war die Situation, nachdem der Angeklagte den Unfallbeteiligten mehrfach aufgefordert hatte, eine Zigarette auszumachen. Nach Ansicht des Gerichts habe sich das Opfer dabei durchaus aggressiv und unkooperativ gezeigt. Bei einem Gerangel sei der Beamte mit dem Hinterkopf auf den Bordstein geknallt - dass er sich danach in einer Stresssituation befunden hatte, ist laut Gericht in der Strafzumessung berücksichtigt worden.

Dennoch seien die Faustschläge völlig unverhältnismäßig gewesen, hob der Richter hervor. Zumal das Opfer "gerade aus einem Auto gekrochen war, das sich überschlagen hatte." Den Anklagevorwurf der versuchten Verfolgung Unschuldiger sah das Gericht allerdings nicht als erwiesen an. Auch die Staatsanwältin war in ihrem Plädoyer davon zurückgetreten und hatte wegen gefährlicher Körperverletzung acht Monate auf Bewährung gefordert.

"Da sind die Emotionen durchgegangen mit der Polizei", sagte der Anwalt des Opfers - der Mann trat als Nebenkläger auf. Der Anwalt forderte eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr. Hier sei ein Polizeieinsatz mehr als aus dem Ruder gelaufen. Fälle mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt landen nur sehr selten vor Gericht. 2017 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2177 erledigte Ermittlungsverfahren zu Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibeamte - in 17 Fällen wurde Anklage erhoben. "In den allermeisten Fällen stellen die Staatsanwaltschaften die Verfahren ein", sagt der Kriminologe Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum. Denn selten sagten Polizeibeamte gegen ihre Kollegen aus. "Hinzu kommt, dass Polizeibeamte in der Glaubwürdigkeitshierarchie der Justiz sehr weit oben rangieren und das auch nicht immer hinreichend reflektiert wird."

In dem Stuttgarter Fall gibt es ein Handyvideo des Vorfalls. Es zeigt, wie der Unfallbeteiligte von Polizisten niedergerungen wird. Ein Beamter schlägt mit dem Knüppel auf das Opfer ein - der Angeklagte mehrfach mit der Faust auf dessen Kopf. Die Verfahren gegen die anderen drei Beamten, die auf den Bildern zu sehen sind, wurden eingestellt. Sie sind laut Staatsanwaltschaft irrtümlich davon ausgegangen, dass sich das Opfer zuvor aggressiv verhalten hatte.

In einer Pressemitteilung direkt nach dem Unfall schilderte die Polizei das Geschehen anders als in dem Videoausschnitt zu sehen ist. Erst später wurden Disziplinarverfahren gegen die vier Beamten eröffnet. Der Angeklagte wurde vom Dienst freigestellt; die Suspendierung wurde nach einigen Monaten aufgehoben. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart sagte, dass dem 30-Jährigen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung auch disziplinarische Maßnahmen drohen. Gegen das Urteil des Amtsgerichts können noch Rechtsmittel eingelegt werden. (Az. 104 LS 8 JS 22 648 / 17)

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