Stuttgart:Muss 20-Jähriger nach tödlicher Fahrerflucht in Haft?

Stuttgart (dpa/lsw) - Nachdem er im letzten Sommer betrunken einen Fußgänger totgefahren haben soll, will die Anklage einen 20-Jährigen aus dem Rems-Murr-Kreis zu vier Jahren Haft verurteilen lassen. Die Entscheidung will das Landgericht Stuttgart heute verkünden. Nach einem Sommerfest am 8. Juli 2017 um 3.30 Uhr soll der Mann mit drei ebenfalls betrunkenen Freunden im Auto auf dem Heimweg nach Welzheim nahe Kaisersbach einen auf der Straße liegenden, betrunkenen Fußgänger überfahren haben. Die Anklage hält dem Auszubildenden unter anderem fahrlässige Tötung und versuchten Mord vor. Der 20-Jährige sagte zum Prozessstart, ihm fehle die Erinnerung an den Vorfall. Sein Verteidiger beantragte eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Nachdem er im letzten Sommer betrunken einen Fußgänger totgefahren haben soll, will die Anklage einen 20-Jährigen aus dem Rems-Murr-Kreis zu vier Jahren Haft verurteilen lassen. Die Entscheidung will das Landgericht Stuttgart heute verkünden. Nach einem Sommerfest am 8. Juli 2017 um 3.30 Uhr soll der Mann mit drei ebenfalls betrunkenen Freunden im Auto auf dem Heimweg nach Welzheim nahe Kaisersbach einen auf der Straße liegenden, betrunkenen Fußgänger überfahren haben. Die Anklage hält dem Auszubildenden unter anderem fahrlässige Tötung und versuchten Mord vor. Der 20-Jährige sagte zum Prozessstart, ihm fehle die Erinnerung an den Vorfall. Sein Verteidiger beantragte eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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