Stuttgart:Mit Köpfen enthaupteter Terroristen posiert: Prozess

Stuttgart (dpa/lsw) - Wegen eines Handyfotos, das ihn mit auf der Erde liegenden Köpfen enthaupteter IS-Terroristen zeigt, muss sich ein Flüchtling aus dem Irak seit Donnerstag vor Gericht verantworten. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird dem 24-Jährigen ein Kriegsverbrechen vorgeworfen. Das Foto habe er machen lassen, um die getöteten Kampfgegner zu verhöhnen und gezielt in ihrer Totenehre herabzuwürdigen, hieß es in der Anklage. Bisher war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass das Bild drei Jahre alt ist. Zu Prozessauftakt sagte der Vorsitzende Richter allerdings, die Aufnahme sei vor zwei Jahren gemacht worden.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Wegen eines Handyfotos, das ihn mit auf der Erde liegenden Köpfen enthaupteter IS-Terroristen zeigt, muss sich ein Flüchtling aus dem Irak seit Donnerstag vor Gericht verantworten. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird dem 24-Jährigen ein Kriegsverbrechen vorgeworfen. Das Foto habe er machen lassen, um die getöteten Kampfgegner zu verhöhnen und gezielt in ihrer Totenehre herabzuwürdigen, hieß es in der Anklage. Bisher war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass das Bild drei Jahre alt ist. Zu Prozessauftakt sagte der Vorsitzende Richter allerdings, die Aufnahme sei vor zwei Jahren gemacht worden.

Sechs Köpfe getöteter IS-Terroristen lagen im Dreck, der Angeklagte posierte laut Generalstaatsanwaltschaft lächelnd dahinter. Er war damals Mitglied der irakischen Armee, kam später als Flüchtling nach Deutschland.

Der Angeklagte lebte bis zu seiner Verhaftung im Sommer in einer Flüchtlingsunterkunft im Kreis Böblingen bei Stuttgart. Dort soll er im November 2016 einen Mitbewohner aus Afghanistan mit dem Tod bedroht haben. Laut Anklage soll er diesem Mann das Handyfoto gezeigt und gesagt haben, mit ihm das gleiche zu machen wie mit den getöteten IS-Terroristen - und dann aus Deutschland zu verschwinden. Der 24-Jährige ist deshalb auch wegen Bedrohung angeklagt. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe wegen Kriegsverbrechen. Das Oberlandesgericht hat für das Verfahren sieben Verhandlungstage zunächst bis 14. Dezember angesetzt.

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