Prozesse - Stuttgart:Frau räumt Betrieb des Neonazi-Portals "Altermedia" ein

Stuttgart (dpa/lsw) - Eine 48 Jahre alte Call-Center-Mitarbeiterin aus Westfalen hat den Betrieb des inzwischen verbotenen Neonazi-Portals "Altermedia" am Donnerstag vor Gericht eingeräumt. Für sie sei es zunächst ein Portal für Meinungsfreiheit gewesen, "ich hätte nicht gedacht, dass so viel geschrieben wird, was ins Verbotene geht", sagte die 48-Jährige vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie schilderte, wie sie und ein inzwischen toter Technikexperte die Seite 2011 übernahmen. Der Betreiber der Vorgängerseite war damals in Rostock zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die neu gestaltete Seite wurde 2016 vom Innenministerium verboten.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Eine 48 Jahre alte Call-Center-Mitarbeiterin aus Westfalen hat den Betrieb des inzwischen verbotenen Neonazi-Portals "Altermedia" am Donnerstag vor Gericht eingeräumt. Für sie sei es zunächst ein Portal für Meinungsfreiheit gewesen, "ich hätte nicht gedacht, dass so viel geschrieben wird, was ins Verbotene geht", sagte die 48-Jährige vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie schilderte, wie sie und ein inzwischen toter Technikexperte die Seite 2011 übernahmen. Der Betreiber der Vorgängerseite war damals in Rostock zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die neu gestaltete Seite wurde 2016 vom Innenministerium verboten.

Laut Bundesanwaltschaft war "Altermedia" bis dahin das führende rechtsextremistisches Internetportal im deutschsprachigen Raum. Dort sei massenhaft rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet worden. Ihre Rolle sei es unter anderem gewesen, einkommende Artikel zu lesen und freizugeben. Ihr Antrieb sei die Gründung einer Seite gewesen, "wo jeder schreiben konnte, was er wollte, ohne Haft befürchten zu müssen".

Als zweite Schlüsselfigur gilt ein 28 Jahre alter Informatiker aus dem Schwarzwald. Mitangeklagte sind eine in Nürnberg geborene 63-Jährige sowie eine 61-Jährige aus Berlin. Neben verbotenen Grußformeln und Parolen seien volksverhetzende Äußerungen veröffentlicht worden: von Gewaltaufrufen gegen in Deutschland lebende Ausländer bis hin zu Leugnung des Holocausts.

Das Verfahren ist bis ins nächste Jahr terminiert. Die vier Angeklagten stehe unter anderem wegen Volksverhetzung vor Gericht.

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