Prozesse:Stadtstaaten wehren sich in Karlsruhe gegen Zensus-Einbußen

Das Bundesverfassungsgericht muss über die Klagen der Länder Berlin und Hamburg gegen die Volkszählung Zensus 2011 verhandeln. (Foto: Tobias Kleinschmidt)

Karlsruhe (dpa) - Bei der Volkszählung 2011 schrumpfte Deutschland mit einem Schlag um gut 1,5 Millionen Einwohner - jetzt prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Ergebnisse Hand und Fuß haben. Heute wird in Karlsruhe über Klagen aus Berlin und Hamburg verhandelt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa) - Bei der Volkszählung 2011 schrumpfte Deutschland mit einem Schlag um gut 1,5 Millionen Einwohner - jetzt prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Ergebnisse Hand und Fuß haben. Heute wird in Karlsruhe über Klagen aus Berlin und Hamburg verhandelt.

Die Stadtstaaten müssen wegen der korrigierten Bevölkerungszahlen Millionen-Einbußen beim Länderfinanzausgleich hinnehmen. Sie machen dafür die Erhebungsmethode verantwortlich. Zum ersten Mal haben die Statistiker nur einen kleineren Teil der Bürger befragt und stattdessen die Daten der Einwohnermeldeämter und anderer Stellen ausgewertet.

Berlin und Hamburg halten die Ergebnisse für ungenau und verzerrt. Das Urteil wird später verkündet, erfahrungsgemäß nach einigen Monaten. (Az. 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15)

Das verantwortliche Bundesinnenministerium verteidigte die Volkszählung. „Aus Sicht der Bundesregierung war der Zensus 2011 erfolgreich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, sagte Staatssekretär Klaus Vitt. In einem freien Land könne die Einwohnerzahl nie ganz exakt ermittelt werden. Es sei immer nur eine Annäherung möglich. Dafür sei das beste damals verfügbare Verfahren genutzt worden.

Bei dem Zensus wurde erstmals nur ein kleinerer Teil der Bürger befragt. Es wurden hauptsächlich die vorhandenen Meldedaten genutzt. Dagegen klagen die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, die sich benachteiligt sehen. Ihre Einwohnerzahlen waren deutlich nach unten korrigiert worden. Deshalb büßen sie viele Millionen Euro im Länderfinanzausgleich ein. (Az. 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15)

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: