Schwerin:Kurzer Prozess: Unterbrechung nach Befangenheitsantrag

Schwerin (dpa/mv) - Der Prozess um die Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in dessen Elternhaus bei Wismar ist am ersten Tag noch vor der Verlesung der Anklageschrift unterbrochen worden. Die Verteidiger der beiden Angeklagten aus dem Raum Lübeck lehnten den Vorsitzenden Richter und eine Beisitzerin am Dienstag wegen Befangenheit ab. In einem Vorgespräch unter den beteiligten Juristen habe der Richter einen der beiden Angeklagten als "dicker Onkel" bezeichnet, so die Verteidigung. Außerdem habe er angedeutet, dass für den jüngeren Angeklagten eine Jugendstrafe infrage käme, wenn dieser gegen den älteren aussage. Beides deute daraufhin, dass die Richter voreingenommen und damit befangen seien.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schwerin (dpa/mv) - Der Prozess um die Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in dessen Elternhaus bei Wismar ist am ersten Tag noch vor der Verlesung der Anklageschrift unterbrochen worden. Die Verteidiger der beiden Angeklagten aus dem Raum Lübeck lehnten den Vorsitzenden Richter und eine Beisitzerin am Dienstag wegen Befangenheit ab. In einem Vorgespräch unter den beteiligten Juristen habe der Richter einen der beiden Angeklagten als „dicker Onkel“ bezeichnet, so die Verteidigung. Außerdem habe er angedeutet, dass für den jüngeren Angeklagten eine Jugendstrafe infrage käme, wenn dieser gegen den älteren aussage. Beides deute daraufhin, dass die Richter voreingenommen und damit befangen seien.

Den 31 und 19 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, das Mädchen im Mai bei ihr zu Hause zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben. Das Kind hatte den 19-Jährigen im Internet kennengelernt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: