Prozesse - Schwerin:Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung für Hotel-Unternehmer

Deutschland
Anwältin Alexandra Wagner (l-r) und Hotel-Unternehmer Per Harald Lökkevik im Landgericht. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Der Hotel-Unternehmer Per Harald Lökkevik ist wegen Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Schwerin milderte in einem Revisionsprozess am Mittwoch damit die Strafe ab, die das Landgericht Rostock 2015 gegen den 58-jährigen Investor des Hotelkomplexes Yachthafenresidenz Hohe Düne verhängt hatte. (Az 31Kls 2/18)

Damals betrug das Strafmaß ein Jahr Haft auf Bewährung plus 180 Tagessätze Geldstrafe. Lökkevik war angeklagt, zwischen 2007 und 2009 knapp 80 Polinnen und Polen über Werkverträge beschäftigt zu haben, obwohl sie klassische Arbeitnehmertätigkeiten ausübten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lökkevik muss nach Darstellung seiner Verteidigerin Alexandra Wagner allerdings nichts bezahlen. Da der Unternehmer in einer mit diesem Verfahren verbundenen Strafsache fast zehn Monate in Untersuchungshaft gesessen habe, werde diese angerechnet. In dem Verfahren war er vom Vorwurf des Subventionsbetrugs freigesprochen worden. Damit gelte die Geldstrafe fast vollständig als verbüßt. Hinzu komme, dass die verbliebene Geldstrafe wegen einer überlangen Verfahrensdauer als vollstreckt gelte - mit der Folge, dass Per Harald Lökkevik nun keine Geldstrafe mehr zu entrichten habe.

Während des Prozesses hatte sich Lökkevik auf eine Auskunft der Zollbehörden berufen, laut der er sich berechtigt fühlte, die Ausländer über Werkverträge zu beschäftigen. Nach Ansicht der Strafkammer handelte es sich jedoch um eine allgemeine Auskunft, die nicht auf die konkreten Beschäftigungsbedingungen im Hotelkomplex zutraf. Dies hätte Lökkevik wissen können, meinten die Richter. Durch die Werkverträge sparte der Hotel-Unternehmer den Angaben zufolge rund 290.000 Euro an Steuern und Sozialabgaben ein, die er allerdings längst nachbezahlt hat.

Zwei mitangeklagte frühere Beschäftigte Lökkeviks im Alter von 47 und 58 Jahren wurden wegen Beihilfe zu Geldstrafen in Höhe von 10.500 Euro beziehungsweise 1125 Euro verurteilt. Lökkevik war 2015 und 2020 in zwei Prozessen vom Vorwurf freigesprochen worden, sich beim Bau seines Hotelkomplexes in Rostock durch falsche Angaben gegenüber den Behörden rund 50 Millionen Euro an Subventionen erschlichen zu haben. Das jüngste Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft beim BGH die Revision beantragt hat.

© dpa-infocom, dpa:210609-99-926066/5

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