Schwerin:Drogen-Plantagen-Prozess: Bewährungsstrafe und Freisprüche

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Schwerin (dpa/mv) - Wegen Beihilfe zum Drogenhandel in einem minder schweren Fall hat das Landgericht Schwerin einen 30 Jahre alten Mann zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es bei der Urteilsverkündung am Montag als erwiesen an, dass der Angeklagte als Strohmann für zwei Drogenhändler ein Haus kaufte, in dem diese dann eine Cannabis-Plantage einrichteten. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Seine Verteidiger kündigten an, das Urteil in der nächsthöheren Instanz anzufechten. Es ist somit nicht rechtskräftig.

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Schwerin (dpa/mv) - Wegen Beihilfe zum Drogenhandel in einem minder schweren Fall hat das Landgericht Schwerin einen 30 Jahre alten Mann zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es bei der Urteilsverkündung am Montag als erwiesen an, dass der Angeklagte als Strohmann für zwei Drogenhändler ein Haus kaufte, in dem diese dann eine Cannabis-Plantage einrichteten. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Seine Verteidiger kündigten an, das Urteil in der nächsthöheren Instanz anzufechten. Es ist somit nicht rechtskräftig.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der 30-Jährige im Frühjahr 2013 für zwei Bekannte in Tarzow bei Wismar für 25 000 Euro ein abgelegenes, heruntergekommenes Haus ersteigerte. Der Angeklagte habe gewusst, dass es für den Drogenanbau genutzt werden sollte, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Grundstück wurde als „Tatwerkzeug“ eingestuft und würde zusätzlich zur Haftstrafe vom Staat eingezogen. Da der Verurteilte es inzwischen aber wieder verkaufte, soll der Erlös von 10 000 Euro der Staatskasse zufließen.

Vier weitere Männer im Alter zwischen 34 und 70 Jahren wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zunächst vorgeworfen, dass auch sie zwischen 2010 und 2015 an Aufbau und Betrieb von mehreren Cannabis-Plantagen in Nordwestmecklenburg oder aber am Drogenverkauf beteiligt gewesen seien. Dies hatte aber im Verlaufe des mehrmonatigen Prozesses nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, so dass selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädierte.

Der Prozess hatte im September mit insgesamt 15 Angeklagten begonnen. Sie waren ins Visier der Ermittler geraten, nachdem ein inzwischen verurteilter Mittäter im Frühjahr 2015 im Gefängnis umfangreiche Angaben zu den verschiedenen mutmaßlichen Komplizen und zur Lage der in Häusern oder Scheunen versteckten Plantagen gemacht hatte. Zehn der Angeklagten wurden bereits im Oktober verurteilt. Sie erhielten Strafen zwischen sechs Monaten Haft auf Bewährung und zweieinhalb Jahren Gefängnis, die das Gericht gegen den 44 Jahre alten Haupttäter verhängte.

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