Schleswig:VW-Abgasskandal: Verwaltungsgericht verhandelt KBA-Klage

Schleswig (dpa) - Es geht um 581 geschwärzte Seiten: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt auf Akteneinsicht im Zusammenhang mit der Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) gegenüber VW im Dieselskandal. Die Akte wurde mit komplett geschwärztem Inhalt übergeben. Der Verband sieht aber ein immenses öffentliches Interesse an der Kommunikation zwischen KBA und VW, genau wie zwischen Behörde und Verkehrsministerium. Das sagte DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger, am Freitag bei der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht in Schleswig. Das KBA lehnt die Herausgabe der ungeschwärzten Seiten mit Verweis auf laufende strafrechtliche Ermittlungen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von VW ab. Die Volkswagen AG ist zu dem Verfahren beigeladen. (Az.: 6 A 48/16).

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Schleswig (dpa) - Es geht um 581 geschwärzte Seiten: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt auf Akteneinsicht im Zusammenhang mit der Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) gegenüber VW im Dieselskandal. Die Akte wurde mit komplett geschwärztem Inhalt übergeben. Der Verband sieht aber ein immenses öffentliches Interesse an der Kommunikation zwischen KBA und VW, genau wie zwischen Behörde und Verkehrsministerium. Das sagte DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger, am Freitag bei der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht in Schleswig. Das KBA lehnt die Herausgabe der ungeschwärzten Seiten mit Verweis auf laufende strafrechtliche Ermittlungen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von VW ab. Die Volkswagen AG ist zu dem Verfahren beigeladen. (Az.: 6 A 48/16).

Der Vorsitzende Richter sagte, man möge sich gar nicht vorstellen, dass jeder Satz in der Akte ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalte. Das beklagte KBA verwies, ebenso wie der VW-Anwalt, darauf, dass komplexe technische Details beschrieben werden, die Rückschlüsse etwa auf konkrete Absatzzahlen zuließen. Zudem sei ein Zeit- und Maßnahmenplan für den Rückruf mehrerer Millionen Fahrzeuge enthalten, der Wettbewerbern, die ebenfalls Fahrzeuge zurückrufen müssten, einen Vorteil verschaffen würde, wenn sie diesen kennen würden. Der KBA-Anwalt sagte allerdings auch, er könne nicht ausschließen, dass einzelne geschwärzte Passagen der Akte keine Geschäftsgeheimnisse enthielten.

Mit einem Urteil wird am Nachmittag gerechnet.

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