Sankt Goar:Rechtsstreit um Burg Rheinfels mit Vergleich beendet

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild)

Der Rechtsstreit zwischen dem Chef des Hauses Hohenzollern und der Stadt St. Goar um die Burg Rheinfels ist beendet. Die Parteien haben sich gütlich geeinigt,...

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St. Goar/Potsdam (dpa) - Der Rechtsstreit zwischen dem Chef des Hauses Hohenzollern und der Stadt St. Goar um die Burg Rheinfels ist beendet. Die Parteien haben sich gütlich geeinigt, der sechste Zivilsenat hat das Zustandekommen des Vergleichs festgestellt, wie das Oberlandesgericht Koblenz am Freitag mitteilte. Daher sei der Termin zur mündlichen Berufungsverhandlung in der kommenden Woche aufgehoben worden.

Wie die Anwältin von St. Goar am Freitag mitteilte, hat sich der Vergleich seit Januar nicht mehr wesentlich verändert. Die Stadt wird demnach künftig eng mit der gemeinnützigen Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung zusammenarbeiten, die sozial benachteiligte Jugendliche fördert. Zur Unterstützung werde der Eintrittspreis der Burgruine um einen Euro angehoben. Geplant seien Ferienaufenthalte und Projekte für Mädchen und Jungen.

Das Land hat sich nach Angaben von Kulturminister Konrad Wolf (SPD) mit allen Forderungen durchsetzen können. Dem Haus Hohenzollern stehen demnach keine Ansprüche an der Burgruine, dem Schlosshotel und den umliegenden Grundstücken zu.

Die schräg gegenüber des Loreley-Felsens über dem Rhein thronende Burg war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz der Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre - mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung.

Dagegen klagte der Prinz von Preußen. Er hatte im Juni 2019 anlässlich des Prozesses am Landgericht Koblenz betont, dass dieser Vertrag einem Verkauf gleichkomme. Das Gericht wies die Klage ab, woraufhin der in Potsdam lebende Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eingelegt hatte.

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