Prozesse - Saarbrücken:Untreue-Prozess gegen Homburger OB wird neu aufgerollt

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Der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind im Landgericht Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Der Prozess gegen den derzeit vom Dienst suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) wird neu aufgerollt. An diesem Montag (30.11./ 9.00 Uhr) steht der 52-Jährige erneut wegen Untreue vor dem Landgericht Saarbrücken. Schneidewind war nach einer Detektiv-Affäre im Februar 2019 in erster Instanz wegen Untreue zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Landgericht Saarbrücken hatte es als erwiesen angesehen, dass Schneidewind Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs von Detektiven überwachen ließ, ohne den Stadtrat zu informieren. Der Kreisstadt Homburg sei durch die Kosten für die Detektive ein Finanzschaden entstanden. Die Detektei hatte insgesamt knapp 330 000 Euro in Rechnung gestellt, von denen die Stadt insgesamt rund 260 000 Euro zahlte. Schneidewind selbst war nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis zu einer Höhe von 25 000 Euro berechtigt gewesen.

Schneidewind hatte sich zu Beginn des ersten Prozesses für die Beauftragung der Detektive entschuldigt und die Überwachung mit der Absicht begründet, Missstände aufdecken zu wollen. Gegen das damalige Urteil legte sein Verteidiger Revision ein. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob im Januar 2020 das Urteil weitgehend auf. Schneidewind habe sich nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er die Detektei ohne vorherigen Preisvergleich zu höheren als den marktüblichen Preisen beauftragt habe. Angesichts der Besonderheiten des Detektivgewerbes sei dies "kein gravierender, zur Strafbarkeit führender Pflichtverstoß".

Laut BGH muss der Fall "überwiegend" neu verhandelt werden. Zu prüfen sei, ob eine Untreue darin liegen könnte, dass der Rathauschef den Vertrag nach Kenntnis einer Abschlagsforderung von 100 000 Euro nicht sofort gekündigt habe. In diesem Fall könnten möglicherweise auch die gesamten durch die anschließende Überwachung entstandenen Kosten als Schaden der Stadt anzusehen sein, hieß es. Für den aktuellen Prozess sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach am 15. Dezember fallen.

Nach Auskunft eines Stadtsprechers vertritt aktuell Bürgermeister Michael Forster den im März 2019 suspendierten Oberbürgermeister. Er sei somit gleichzeitig kommissarischer OB und BM und werde wiederum vertreten von der Beigeordneten Christine Becker. Statt aus drei hauptberuflichen Personen bestehe die Verwaltungsspitze also seit gut eineinhalb Jahren aus einer Zweierspitze.

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