Rostock:Deutsche Bahn scheitert mit Klage

Lesezeit: 1 min

Auf Bahnreisende auf der Strecke zwischen Hamburg und Rügen kommen Veränderungen zu. Während die gesamte Strecke bisher von der Deutschen Bahn bedient wurde,...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Rostock/Hamburg (dpa) - Auf Bahnreisende auf der Strecke zwischen Hamburg und Rügen kommen Veränderungen zu. Während die gesamte Strecke bisher von der Deutschen Bahn bedient wurde, ist sie vom 15. Dezember an für zwei Jahre zweigeteilt. Auf dem Abschnitt zwischen Hamburg und Rostock fährt weiter der Regionalexpress der Deutschen Bahn, von Rostock nach Rügen beziehungsweise Usedom übernimmt die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG). Wer mit dem Regionalverkehr unterwegs ist, muss also umsteigen. Die IC/ICE-Fernzüge der Deutschen Bahn auf dieser Strecke sind von der Entscheidung nicht betroffen.

Dieser Aufteilung ging eine Direktvergabe der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) voraus, die im Auftrag des Landes agiert. Sie hatte den Schienenpersonennahverkehr auf dieser Strecke vorübergehend ohne Ausschreibung vergeben, da ein reguläres Vergabeverfahren nicht fristgemäß abgeschlossen werden konnte. Die sogenannte Vergabekammer des Oberlandesgerichts bestätigte am Mittwoch das VMV-Verfahren. Ohne eine Entscheidung des Gerichts an diesem Mittwoch wäre eine Unterbrechung des Verkehrs möglich gewesen. „Das ist keine Alternative“, sagte der Vorsitzende Richter.

„Das Urteil gibt uns die Sicherheit, pünktlich und qualitätsgerecht den Betrieb aufzunehmen“, sagte Roland Pauli von der ODEG. An der bisherigen Zwei-Stunden-Taktung ändere sich zunächst nichts. Die Fahrzeuge und das Personal seien zur Betriebsaufnahme vorhanden. 30 Triebwagenfahrer und 30 Servicemitarbeiter würden eingestellt. Die Deutsche Bahn teilte mit, dass allen betroffenen Mitarbeitern attraktive Angebote unterbreitet werden.

Wie der Richter ausführte, hat unter anderem bei der VMV ein Gutachten zur Verknüpfung von Nah- und Fernverkehr auf dieser Strecke erst im November 2018 vorgelegen. Eine reguläre Ausschreibung dauere aber mindestens 20 Monate. Diese Notlage bestätigte der Senat mit seiner Entscheidung. Eine nun erst beginnende Vergabe würde bis Mitte Dezember nicht zum Ziel kommen. Der Senat konnte bei dem Vorgehen der VMV keine Willkür erkennen. Ob die Notlage schuldhaft herbeigeführt worden sei, sei dem Gericht nicht bekannt. „Das spielt hier aber keine Rolle“, sagte der Richter. Die Höhe des Streitwerts wurde nicht bekannt.

Vertreter der Deutschen Bahn hatten argumentiert, dass die VMV seit 2007 über den Termin 15. Dezember und damit das Auslaufen des Vertrags Kenntnis hatte. Sie warnten vor einer weitreichenden Bedeutung der Klageabweisung bei künftigen Vergabeverfahren. Gegen die OLG-Entscheidung sind keine weiteren Schritte mehr möglich. Die Deutsche Bahn hat allerdings die Möglichkeit, in einem neuen Verfahren eine Schadensersatzklage gegen die VMV einzureichen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: