Prozesse - Regensburg:Korruptionsprozess: Zwei Unternehmer weisen Vorwürfe zurück

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Regensburg (dpa/lby) - Zwei der drei im Regensburger Korruptionsprozess mitangeklagten Bauunternehmer haben die gegen sie erhobenen Vorwürfe über ihre Verteidiger zurückweisen lassen. Die Männer sitzen mit dem suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs auf der Anklagebank im Landgericht. Die Aussage eines dritten Unternehmers ist für den nächsten Verhandlungstag geplant. Wolbergs selbst äußerte sich am Mittwoch erneut ausführlich und betonte, zwischen Spenden im Wahlkampf und Bauprojekten habe es keine Verknüpfungen gegeben.

Die Verteidigerin eines der Unternehmer, Annette Rosskopf, führte aus, zum Zeitpunkt der Spenden ihres Mandanten an die Regensburger SPD sei Wolbergs dritter Bürgermeister gewesen und als solcher mit Sozialthemen, nicht aber mit Wohnungsbau befasst gewesen. Insofern gebe es keine Verknüpfung zwischen den Spenden und Wolbergs' Dienstausübung. Diese beziehe sich auf das jeweils aktuelle Amt. Zudem habe Wolbergs gewusst, dass der Unternehmer nicht nur der SPD, sondern auch CSU gespendet hatte, so dass sich Wolbergs nicht bevorzugt und somit ihrem Mandanten verpflichtet gefühlt habe.

Wolbergs habe mehrfach Interessen vertreten, die denen des Investors entgegengelaufen seien. Gegen eine von Wolbergs erteilte Baugenehmigung habe der Unternehmer gar Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg erhoben, weil das Projekt seiner Ansicht nach in der genehmigten Form nicht realisierbar gewesen wäre. Rosskopf betonte abschließend: Wahlkampfspenden seien rechtlich erlaubt und gewollt. "Auch ein Bauunternehmer darf spenden."

Ein zweiter Unternehmer ließ über seinen Anwalt ausrichten, er habe Wolbergs nicht persönlich gekannt und auf Anregung des dritten mitangeklagten Unternehmers gespendet. Wolbergs hatte vergangene Woche ebenfalls gesagt, dem Mitbeschuldigten vor Gericht das erste Mal begegnet zu sein. Dessen Verteidiger Georg Karl sagte, dass eine 5000-Euro-Spende wohl kaum geeignet sei, Wolbergs bei der Vergabe von millionenschweren Bauprojekten zu beeinflussen.

Wenig sagte der Unternehmer zu einer Mail, mit der er die Anregung des zweiten Unternehmers, doch auch zu spenden, in seiner Firma weiterleitete - mit dem sinngemäßen Hinweis, die Spende zu veranlassen, damit zwei Bauprojekte dann auch umgesetzt würden. Hierzu ließ er seinen Anwalt ausrichten, sich nicht erinnern zu können, weshalb er das so formuliert habe. Er habe damit wohl allgemein den Wunsch zum Ausdruck bringen wollen, dass in Regensburg nach der Wahl die im Wahlkampf zum Erliegen gekommene Bautätigkeit wieder in Gang komme.

Einen Antrag des Wolbergs-Verteidigers Peter Witting von vergangener Woche, nach dem das Gericht Ermittlungen zu einem anonymen Schreiben in die Wege leiten sollte, lehnte der Vorsitzende Richter ab. Der Brief, in dem der Verfasser die Ermittler beschuldigt, einseitig zulasten Wolbergs ermittelt zu haben, enthalte zu wenige stichhaltige Informationen. Es bestehe vielmehr ein erhöhtes Risiko einer falschen Verdächtigung. Die Staatsanwaltschaft habe aber die Möglichkeit, den Brief eigenständig zu prüfen. Das hat die Behörde nach Angaben eines Sprechers bereits in die Wege geleitet.

Die Anklage wirft den Unternehmern vor, sich mit Parteispenden das Wohlwollen des Politikers bei der Vergabe von Bauprojekten gesichert haben zu wollen. Die Vorwürfe lauten auf Vorteilsgewährung und Bestechung bei den Bauträgern und Bestechlichkeit und Vorteilsannahme bei Wolbergs. Der Prozess wird am 27. November fortgesetzt.

In einem ersten Prozess war Wolbergs im Juli in zwei Fällen wegen Vorteilsannahme verurteilt und in sämtlichen weiteren Anklagepunkten freigesprochen worden. Auf eine Strafe verzichtete das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte auf viereinhalb Jahre Haft plädiert. Im kommenden Jahr tritt der frühere SPD-Politiker wieder zur OB-Wahl an.

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