Potsdam:Schweinemast in Haßleben: Ortsbegehung beantragt

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Potsdam (dpa/bb) - Im langjährigen Streit um die geplante Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) hat das Potsdamer Verwaltungsgericht die nächste Runde eingeläutet. Geklagt hatten Umweltaktivisten und Tierschützer.

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Potsdam (dpa/bb) - Im langjährigen Streit um die geplante Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) hat das Potsdamer Verwaltungsgericht die nächste Runde eingeläutet. Geklagt hatten Umweltaktivisten und Tierschützer.

Ein niederländischer Unternehmer wollte in Haßleben ursprünglich eine Mastanlage für 80 000 Schweine bauen, genehmigt wurden rund 37 000 Plätze. Gegnern ist auch diese Zahl zu hoch, sie befürchten schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, zum Beispiel auf den Kuhzer See.

2013 hatte das Landesumweltamt die Anlage genehmigt. Dagegen legten Umwelt- und Tierschutzverbände Widerspruch ein. Diese lehnte die Behörde wiederum ab.

Vor Gericht ging nun es am Montag etwa darum, ob die Öffentlichkeit ausreichend beteiligt wurde oder ob eigentlich ein Bebauungsplan nötig gewesen wäre. In diesem Zusammenhang beantragten die Anwälte des Investors eine Ortsbegehung durch das Gericht. Sie argumentierten, dass das vorgesehene Grundstück Teil eines „faktischen Industriegebietes“ sei. Dem widersprach die Klägerseite. Die Richter zogen sich zunächst zur Beratung zurück.

Für das Unternehmen, das die Mastanlage bauen möchte, zeigte sich Anwalt Matthias Dombert zuversichtlich, dass die Pläne trotz aller Widerstände umgesetzt werden können. Inzwischen gebe es bessere Filtertechnik, so dass die Auswirkungen auf die Umwelt geringer ausfielen, argumentierte er in einer Pause.

Kläger-Anwalt Peter Kremer rechnete mit einer endgültigen Entscheidung nicht in den kommenden zwei oder drei Jahren. Der Streit könne bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen, sagte er.

Die Vertreterin der Bürgerinitiative gegen die Mastanlage, Sybilla Keitel, erklärte, Massentieranlagen seien nicht mehr zeitgemäß und zudem unverträglich mit dem wichtigen Tourismus in der Uckermark. Keitel kritisierte die Arbeit des Landesumweltamtes als sehr unzureichend. Vertreter der Behörde verteidigten dagegen vor Gericht das Vorgehen.

In der DDR stand in Haßleben bereits eine Schweinemastanlage mit mehr als 100 000 Tieren, sie wurde Anfang der 1990er Jahre geschlossen. Umweltschützer befürchten nun neuerlich schädliche Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutzgebiete, vor allem durch die anfallende Gülle. Die Kläger kritisieren auch, dass der geplante Brandschutz nicht ausreiche. Dem widersprach laut Gericht der Investor.

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