Potsdam (dpa/bb) - Das Land Brandenburg muss einem Gastronomen keine Entschädigung wegen der pandemiebedingten Schließung seines Betriebes zahlen. Das Landgericht Potsdam wies eine entsprechende Klage des Mannes am Mittwoch ab. „Es gibt keine Grundlage, die ihm den geltend gemachten Anspruch zusprechen würde - insbesondere nicht aus dem Infektionsschutzgesetz“, sagte Sprecherin Sabine Dießelhorst nach der Verkündung des Urteils.
Der Betreiber des Hotels und Lokals Schloss Diedersdorf (Teltow-Fläming) musste seinen Betrieb - wie auch andere Betriebe im Gastgewerbe - wegen der Eindämmungsverordnung fast komplett einstellen, nur der Verkauf von Speisen außer Haus und ein eingeschränkter Betrieb des Hotels waren möglich. Das Land hat er auf rund 27 000 Euro verklagt, einen Teil der wesentlich höheren Schadensumme. Der Anwalt des Gastronomen kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht einzulegen.
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