Nürnberg:Tiefgaragen können eng sein - Fahrer haften selbst

Nürnberg (dpa/lby) - Wer ein großes Auto fährt, muss in Tiefgaragen besonders umsichtig sein - der Fahrer haftet sonst selbst für entstehende Schäden. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landgerichts Nürnberg hervor. Im konkreten Fall ging es um einen SUV der Nobelklasse. Die Fahrerin war ohne Probleme in eine Hoteltiefgarage in Nürnberg gefahren. Beim Ausfahren jedoch kollidierte der breite Wagen mit der hochgezogenen Bordsteinkante - obwohl die Frau die Engstelle vorher bemerkt hatte und deshalb vorsichtig gefahren war.

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Nürnberg (dpa/lby) - Wer ein großes Auto fährt, muss in Tiefgaragen besonders umsichtig sein - der Fahrer haftet sonst selbst für entstehende Schäden. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landgerichts Nürnberg hervor. Im konkreten Fall ging es um einen SUV der Nobelklasse. Die Fahrerin war ohne Probleme in eine Hoteltiefgarage in Nürnberg gefahren. Beim Ausfahren jedoch kollidierte der breite Wagen mit der hochgezogenen Bordsteinkante - obwohl die Frau die Engstelle vorher bemerkt hatte und deshalb vorsichtig gefahren war.

Bei dem Unfall wurden zwei Felgen beschädigt. Die Leasinggesellschaft des Fahrzeugs versuchte daher knapp 5300 Euro Schadenersatz von dem Hotelbetreiber einzuklagen. Das Argument: Das Hotel hätte durch Hinweisschilder auf die engen Verhältnisse in der Tiefgarage aufmerksam machen müssen.

Das Landgericht wies die Klage ab, weil eine Verkehrssicherung, die jegliche Schädigung ausschließe, nicht erreichbar sei. Es sei nur vor solchen Gefahren zu schützen, die bei aller Sorgfalt nicht zu erkennen und vermeiden seien. „Im konkreten Fall hätte sich die Fahrerin, welcher die Abmessungen des Fahrzeugs bewusst waren, vorher davon überzeugen müssen, ob die Tiefgarage für ihr Fahrzeug geeignet ist oder nicht“, erklärte das Gericht. Außerdem hätte sie sich Hilfe holen und beispielsweise über die Einfahrt auch wieder ausfahren können.

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