Nürnberg:Busfahrer auf Rechtsextremen-Demo: Kündigung abgewiesen

Nürnberg (dpa/lby) - Im Rechtsstreit um den Auftritt eines Nürnberger Bus- und Straßenbahnfahrers auf einer Rechtsextremen-Demo ist sein Arbeitgeber auch im zweiten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Kündigung durchzusetzen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) wies am Freitag die Berufung der städtischen Verkehrsbetriebe (VAG) gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom Januar zurück.

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Nürnberg (dpa/lby) - Im Rechtsstreit um den Auftritt eines Nürnberger Bus- und Straßenbahnfahrers auf einer Rechtsextremen-Demo ist sein Arbeitgeber auch im zweiten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Kündigung durchzusetzen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) wies am Freitag die Berufung der städtischen Verkehrsbetriebe (VAG) gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom Januar zurück.

Die VAG hatte den Mann gefeuert, nachdem er bei der Demo seinen Dienstausweis am Gürtel gut sichtbar getragen hatte. Doch wurde die Kündigung in erster Instanz für unwirksam erklärt. Sein Arbeitgeber hatte dem Stadtrat der rechten „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ zuvor bereits klargemacht, politische Aktivitäten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nicht zu dulden.

Zwar habe er mit dem Tragen des Dienstausweises während der Demo gegen Loyalitätspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber verstoßen, stellte das Gericht fest. Doch genüge dies nicht für den Ausspruch einer Kündigung, vielmehr wäre eine Abmahnung „ausreichend und zumutbar“ gewesen.

Auch eine von der VAG als Alternative angestrebte Auflösung des Arbeitsvertrags gegen Abfindung lehnte das Gericht ab. Ein solcher Schritt komme nur in Betracht, wenn eine weitere Zusammenarbeit zum Wohle des Betriebs nicht zu erwarten sei. Eine Störung sehe das Gericht trotz der Pflichtverletzung des Mannes aber nicht, hieß es. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Fall sei damit abgeschlossen, sagte ein Justizsprecher.

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