Nürnberg:Busfahrer auf Rechtsextremen-Demo: Entscheidung vor Gericht

Nürnberg (dpa/lby) - Im Rechtsstreit um den Auftritt eines Nürnberger Bus- und Straßenbahnfahrers auf einer Rechtsextremen-Demo gibt das Landesarbeitsgericht (LAG) heute eine Entscheidung bekannt. Dabei geht es um die Frage, ob dessen Arbeitsvertrag von den städtischen Verkehrsbetrieben aufgelöst werden kann. Die VAG Nürnberg hatte dem Mann gekündigt, weil er bei der Demo seinen Dienstausweis am Gürtel gut sichtbar getragen hatte.

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Nürnberg (dpa/lby) - Im Rechtsstreit um den Auftritt eines Nürnberger Bus- und Straßenbahnfahrers auf einer Rechtsextremen-Demo gibt das Landesarbeitsgericht (LAG) heute eine Entscheidung bekannt. Dabei geht es um die Frage, ob dessen Arbeitsvertrag von den städtischen Verkehrsbetrieben aufgelöst werden kann. Die VAG Nürnberg hatte dem Mann gekündigt, weil er bei der Demo seinen Dienstausweis am Gürtel gut sichtbar getragen hatte.

In erster Instanz war die VAG aber vor dem Arbeitsgericht Nürnberg gescheitert. Die VAG ging deshalb in Berufung. Bei der Berufungsverhandlung am Dienstag in Nürnberg teilte das LAG zwar grundsätzlich die Auffassung des Arbeitsgerichts. Eine Äußerung des Busfahrers bei der Verhandlung in erster Instanz könnte aber eine Wende in dem Fall bringen: Der Stadtrat der rechtsextremen Nürnberger „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ (BIA) sieht sich als Opfer einer angeblichen Verschwörung der SPD-geführten VAG. „Wenn sie könnten, hätten sie mich erschossen“, sagte er.

Die VAG hält deshalb eine Weiterbeschäftigung des Busfahrers für nicht zumutbar. Sie beantragte, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, sollte die Kündigung auch in zweiter Instanz für unwirksam erklärt werden. Das Gesetz sehe diese Möglichkeit gegen Zahlung einer Abfindung vor, sagte ein Justiz-Sprecher.

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