Prozesse - Neubrandenburg:Prozess um Mordversuch: Opfer nennt Angeklagten einen Täter

Neubrandenburg (dpa/mv) - Im Prozess um einen versuchten Mord an einem Mann aus Syrien in Neubrandenburg hat das Opfer den Angeklagten als Täter identifiziert. "Ja, das war der Mann, der mich geschlagen hat", sagte der 64-Jährige am Freitag am Landgericht Neubrandenburg zu dem nach eigenen Angaben 33 Jahre alten Angeklagten, einem Asylbewerber aus Mauretanien. Da sich der Syrer aber ansonsten in mehrere Widersprüche verstrickte, ließ das Gericht offen, ob die Verhandlung weiter unter der bisherigen Anklage - sie umfasst versuchten Mord, Körperverletzung und schweren Raub - weiterlaufen wird.

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Im Prozess um einen versuchten Mord an einem Mann aus Syrien in Neubrandenburg hat das Opfer den Angeklagten als Täter identifiziert. "Ja, das war der Mann, der mich geschlagen hat", sagte der 64-Jährige am Freitag am Landgericht Neubrandenburg zu dem nach eigenen Angaben 33 Jahre alten Angeklagten, einem Asylbewerber aus Mauretanien. Da sich der Syrer aber ansonsten in mehrere Widersprüche verstrickte, ließ das Gericht offen, ob die Verhandlung weiter unter der bisherigen Anklage - sie umfasst versuchten Mord, Körperverletzung und schweren Raub - weiterlaufen wird.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den älteren Bekannten am 1. Juli 2018 in Neubrandenburg in dessen Wohnung mit einem Holzknüppel und einer Espressomaschine niedergeschlagen und ihn dann beraubt zu haben. Der Angeklagte, der in Frankreich festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden war, hat die Tat bestritten. Er sei damals in Schwerin und nicht in Neubrandenburg gewesen, hatte er gesagt, das aber vor Gericht nicht näher belegt und Fragen zu seinem Verhältnis zu dem Geschädigten nicht beantwortet.

Laut Anklage soll der ungelernte Gelegenheitsarbeiter damals aus Habgier und heimtückisch gehandelt haben. Unstrittig sei, dass das Opfer sehr schwer verletzt wurde, sagte Richter Jochen Unterlöhner. Ein Arzt schilderte, dass der Mann so schwere Kopfwunden hatte, dass nach mehreren Tagen Klinikaufenthalt rund 200 Fäden entfernt werden mussten. Bei der Tatschilderung tauchten laut Gericht aber Widersprüche auf. Während in der Anklage von etlichen Schlägen die Rede war, konnte sich das Opfer nur an einen Schlag von hinten erinnern.

Nachdem der Schläger nach der Attacke am 1. Juli geflohen war, blieb unklar, wie lange die Wohnung offen stand und ob nicht noch jemand anders in der Wohnung war und somit Geld gestohlen haben könnte, erläuterte der Richter. Die Wohnung des Opfers soll Treffpunkt für Zuwanderer gewesen sein, wobei er mehreren von ihnen kleinere Summen Geld geliehen haben soll, auch dem Angeklagten. Der Geschädigte beklagte den Verlust von rund 500 Euro, einer Halskette und eines Smartphones.

Der Syrer überlebte, weil ihn Nachbarn rechtzeitig im Flur fanden und er notoperiert werden konnte. Er leide aber heute noch an Schwindelgefühlen und könne sich nach dem Vorfall nicht richtig konzentrieren, sagte der 64-Jährige. Der Angeklagte lebt seit 2015 in Deutschland, war aber immer wieder zu seiner Frau nach Frankreich gefahren, wie er sagte. Nach dem Vorfall war er mit europäischem Haftbefehl gesucht und in Frankreich festgenommen worden.

Der Prozess wurde am Nachmittag mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Mit einem Urteil wird bisher frühestens am 25. Juni gerechnet.

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