Prozesse - Münster:Aachener Amtsrichter wird Willkür vorgeworfen

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Eine Hinweistafel kündigt das Verfassungsgericht und das Oberverwaltungsgericht an. Foto: Guido Kirchner/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat einem Bürger in einer Individualverfassungsbeschwerde Recht gegeben und das Handeln eines Richters am Amtsgericht Aachen als willkürlich bezeichnet. Das Amtsgericht muss sich jetzt erneut mit der Sache befassen. In dem Mietstreit hatte der Beklagte die Kopie der Gerichtsakten eingefordert. Als das Gericht seinem Wunsch nicht nachkam, stellte der Beklagte einen Befangenheitsantrag. Diesen lehnte der Richter mit der Begründung ab, das Überlassen der Kopie habe mit dem Rechtsstreit nichts zu tun. Der NRW-Verfassungsgerichtshof teilte seine Entscheidung vom 11. Februar am Freitag (Az.: VerfGH 32/19.VB-3) mit.

Der Verfassungsgerichtshof bestätigte zwar, dass der betroffene Richter ausnahmsweise selbst über den Befangenheitsantrag entscheiden durfte. Die Begründung der Ablehnung sei aber sachlich nicht gerechtfertigt gewesen und der Jurist habe von der Möglichkeit selbst zu entscheiden, in "damit willkürlicher Weise Gebrauch gemacht" heißt es in der Begründung. Die Begründung des Amtsgerichts sei nicht nachvollziehbar und im Ergebnis unhaltbar.

Individualverfassungsbeschwerden sind in NRW erst seit Anfang 2019 möglich. Mit dem Fall aus Aachen gab der Verfassungsgerichtshof seitdem erst der zweiten Klage dieser Art statt.

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